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IGNORED

Sachkundenachweis


Bandit_911

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Hiermit wird

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bescheinigt, dass er den Sachkundenachweis für Sportschützen gemäß § 7 des Waffengesetzes (WaffG) und § 1 sowie § 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) erfolgreich abgelegt hat.

Es wurden ausreichende Kenntnisse nachgewiesen über:

• die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts, sowie der Notwehr und des Notstands.

• Schusswaffen (Lang- und Kurzwaffen einschließlich Munition) hinsichtlich der Funktionsweise, Innen- und Außenballistik, sowie der Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen.

• die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

Der Nachweis der ausreichenden Kenntnisse (Sachkundenachweis) beruht gemäß § 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung auf einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die Prüfung wurde fristgerecht beim Landratsamt Offenbach, Waffenbehörde, angemeldet.

Diese Bescheinigung wird in Vertretung des Hessischen Schützenverbands ausgestellt.

MP

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