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IGNORED

Sachkundenachweis


Bandit_911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da es in einem anderen Thread um die Sachkunde bzw. den Umfang geht:

Wie sieht euer Sachkundenachweis (nach neuem WaffG) aktuell aus? Was sind die Mindestangaben? Muss auf §§ Bezug genommen werden und wenn ja auf welche? Müssen die Waffenarten einzeln aufgeführt sein? ....?

Geschrieben

Hiermit wird

Name:

Anschrift:

geboren am

bescheinigt, dass er den Sachkundenachweis für Sportschützen gemäß § 7 des Waffengesetzes (WaffG) und § 1 sowie § 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) erfolgreich abgelegt hat.

Es wurden ausreichende Kenntnisse nachgewiesen über:

• die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts, sowie der Notwehr und des Notstands.

• Schusswaffen (Lang- und Kurzwaffen einschließlich Munition) hinsichtlich der Funktionsweise, Innen- und Außenballistik, sowie der Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen.

• die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

Der Nachweis der ausreichenden Kenntnisse (Sachkundenachweis) beruht gemäß § 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung auf einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die Prüfung wurde fristgerecht beim Landratsamt Offenbach, Waffenbehörde, angemeldet.

Diese Bescheinigung wird in Vertretung des Hessischen Schützenverbands ausgestellt.

MP

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