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"Schiesserlaubnis" für Bogen und Armbrust


Gast ichbindicht

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Geschrieben

Ein Bogen ist vom WaffG nicht erfasst, es braucht da ebensowenig eine "Schieserlaubnis fuer, wie eine Schlagerlaubnis fuer nen Offroadgolfer.

Die Armbrust ist da ein komplizierteres Thema.

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