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Sierra

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Geschrieben

Liebe Leute,

kann mir einer bitte schlüssig erklären,

was es als Waffenscheininhaber bezüglich dem Trageverbot bei:

"öffentlichen Versammlungen"

"öffentlichen Veranstaltungen" und

"in Aufzügen" ?!?!?

auf sich hat?

Volksfest, Demonstrationen und Versammlungen sind ja in der Sachkunde erklärt.

Aber wie bitte genau sind die Defintionen?

Man will ja nicht anecken!

Aufrichtigen Dank für Eure Hilfe.

------------------

Gruß

Charly Sierra

Tactical Risk Management

..no comment

Big Dawg # 994

sierra.45@policeone.com

Mitglied im FWR Nr. 15487

Geschrieben

gelöscht

[Dieser Beitrag wurde von 700NE am 18. Juli 2002 editiert.]

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