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Waffen zur Ansicht!?


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ein Schützenkollege hat sich mit WBK bei seinem Büma eine Kurzwaffe (natürlich in dem Kaliber mit Voreintrag) zur Ansicht und zum Probeschiessen "ausgeliehen".

Wie sieht es denn bei "Waffen zur Ansicht" mit der Aufbewahrung aus?

Ich konnte ihm da keine rechte Antwort drauf geben, könnt ihr weiterhelfen?

Dank im Voraus

Schönen Gruss,

Basti

Geschrieben

Hallo, Waffen zur Ansicht sind selbstverständlich genauso zu Verwahren wie die eigenen. Sprich Kurzwaffe in B-, Langwaffe in A-Schrank. Oder worauf zielte Deine Frage ab?

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