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IGNORED

Revolver 4mm!!


MadMax

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Frage für meinen Vater, der hat einen Rev. Kal. 4mmm, auf grüner WBK. Das Ding schiesst keine Blechdose durch, iss aber eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, nun sagte ich meinem Vater, raus aus der Nachtischschublabe, bei Muttern einen Invest-Antrag auf Tresor SS B, und ein putziges Schränklein für die 10 Schuss Mun. stellen ... ne?.... Muss er die Art der Aufbawahrung dieses gefährlichen Teils der Behörde melden=???

Iss net war ... gibts nur in der BRD, von der Stasi verwöhnt, und vom KGB verhätschelt ........

mn ...

Geschrieben

Hi MadMax

"Muss er die Art der Aufbawahrung dieses gefährlichen Teils der Behörde melden=???"

Das ( noch) nicht.

da es sich aber um eine erlaubnispflichtige KW handelt

gilt hier das gleiche wie bei 9 Para, .357 Mag., .454 Casull

etc..

D.h..:

Geraet in mindestens B-Schrank.

Die hoch gefaehrliche 4 mm ( M20??) in einen Stahlblechschrank mit dem unvermeidlichen Stangenriegelschloss.

Gut Schuss

Geschrieben

Sorry;

hier werden Fragen gestellt??? Selbstverständlich ist das Teil im Sinne des Gesetzes *lach mich tot* eine Schusswaffe! Sie muss daher auch entsprechend gesichert werden (damit evtl.,ggfs., vielleicht der Einbrecher den Besizer damit nicht umbringt).

Wundert sich hier in der BRD noch jemand über die wirtschaftliche Lage unseres Landes? Pech gehabt und selber Schuld!!!

Ich bin ein bisschen ironisch, mir fällt aber leider nichts besseres dazu ein!

Gruss Joe

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