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IGNORED

NICHTgewerbliche Waffenherstellung?


AutoMag

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Geschrieben

Wenn man sich eine Waffe aus Komponenten selbst herstellen möchte (WBK mit Voreintrag vorhanden), was sind die Vorraussetzungen für eine Erlaubnisschein nach §26 WaffG?

Geschrieben

@ AutoMag

ich kann nicht ganz nachvollziehen was du mit dem § 26 machen willst ? => Ich schlage vor, wir sehen uns mal den § 41 Waffg an . Dort ist geregelt DAS sowas grundsätzlich geht ! AAABBBBEEERRRR

In der 2-ten Waffenverordnung findet man folgende Aussagen :

Satz 41.5.1 Ein Bedürfnis für die private Herstellung von Schusswaffen ist nur in seltenen Fällen anzunehmen. Ein solches wird im allgemeinen nur zu bejahen sein, wenn die Tätigkeit nicht der Liebhaberei dient, sondern z.B. der Forschung , der waffentechnischen Entwicklung , Begutachtung oder Untersuchung .

= jeder der etwas praktische Erfahrung mit dem Waffengesetz hat weis => sowas gibt es in echt nicht !!! schon dran zu denken ist echt pfui.

So jetzt genug der grauen Theorie. Wie bekommt man eine Erlaubnis, die echt pfui ist und die es in echt nicht gibt.

mein Weg war wie folgt:

-vor ca 25 Jahren Eintritt in den Schützenverein.

-Seit ca 22 Jahren erste WBK für Sportpistole cal. 22

-vor 15 Jahren Studium absolviert Endergebnis Dipl. Ing. -für Werkstofftechnik Schwerpunkt Stahl und Eisen.

-seit ca 12 Jahren Nächste WBK Sportrevolver

- seit 11 Jahren Jahren Jägerprüfung

- vor ca 9 Jahren Wiederladeprüfung

- vor ca 7 Jahren Anmeldung von Patenten im Bereich Schusswaffen.

vor ca 6 Jahren Antrag einer Roten WBK für Sachverständige = Befristet auf 3 Jahre

+ Besagte § 41 Genehmigung = sowieso immer auf 3 Jahre befristet.

seit ca 3 Jahren rote WBK für Sachverständige unbefristet

Wiedererlangung der § 41 nur nach Vorlage imfangreicher Unterlagen, die Dokumentieren das tatsächlich seriös geforscht wurde usw...

ach nochwas oben beschriebener Weg hat so ca 40 000 EUR gekostet, bis jetzt.

Vom Durchhaltevermögen solltest du eine Mischung aus Eisenfresser, Rambo, Dirty Harry und einem Fremdenlegionär sein. Zusätzlich Nerven aus Stahl helfen auch noch....

Aber mein Versuch gewerblich Waffen ( legal versteht sich ) herzustellen, scheitert ganz einfach daran, daß du für deine Produktionsstätte eine Alarmanlage mit Aufschaltung zur Polizei brauchst. so das wars...

wenn du noch Fragen hast kannst du ja schreiben

Gruß Erfinder

P.S.: Motto der Fremdenlegion: NIEMALS aufgeben !

Geschrieben

Dank für die Info,

§26 war schon aus dem neuen WaffGes.

Muss mich wohl doch an einen gewerblichen Hersteller wenden,

da der Aufwand für 1 St. so etwas zu groß ist.

Jemand im Forum mit Herstellungslizenz? Drohe mit Auftrag! rainbow.gif

Geschrieben

Moin,

seit eingen Jahren kämpfe ich um solch eine §41 Lizenz für Forschung und Entwicklung und hoffe sie demnächst zu erhalten. Wenn's soweit ist, werde ich berichten.

Gruß LutzM

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