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mister.45rf
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Ich bin über eine SLG in NRW Mitglied. Und die Informationen aus dem ersten Post habe ich vom SLG Leiter.
Es könnte vermutet werden, daß ein falscher Mann den Posten innehat ?
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Hallo crack24
Du mußt niemanden vom RSB ansprechen. Für Dein Anliegen maßgebend ist einzig und allein euer BDMP Schießleiter.
Der wird es problemlos regeln können.
Gruß, Franz
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Danke - die Infoseiten sagen leider nur aus, daß Verbringen/Mitnahme von Munition erlaubnispflichtig ist. Auf den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Munition und Munitionsteilen wird dort nicht eingegangen. Für den durchschnittlich begabten Beamten vor Ort sind Hülsen und Geschosse natürlich offensichtlich Munition. Wahrscheinlich resultiert das dann gleich mit einer Beschlagnahmung und Abgabe an die Staatsanwaltschaft...
Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Im Zweifelsfall kann der Beamte ja bei dem SB der Waffenbehörde oder bei einem
Büma anfragen.
Wird auch oft so gemacht.
Gruß
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Sind die irgendwo einsehbar?
Hi, google mal Zoll VUB, dann unter Schutz der öffentlichen Ordnung, weiter dann in Waffen u.Munition
Grüße, Franz
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Hallo, der Zöllner schaut in den VUB (Verbote und Beschränkungen) nach
Gruß, Franz
Waffenaufbewahrung
in Waffenrecht
Geschrieben
Hallo, dem Ordnungsamt nicht, aber der Waffenbehörde.
Franz