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mister.45rf

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Beiträge von mister.45rf

  1. Danke - die Infoseiten sagen leider nur aus, daß Verbringen/Mitnahme von Munition erlaubnispflichtig ist. Auf den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Munition und Munitionsteilen wird dort nicht eingegangen. Für den durchschnittlich begabten Beamten vor Ort sind Hülsen und Geschosse natürlich offensichtlich Munition. Wahrscheinlich resultiert das dann gleich mit einer Beschlagnahmung und Abgabe an die Staatsanwaltschaft...

    Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Im Zweifelsfall kann der Beamte ja bei dem SB der Waffenbehörde oder bei einem

    Büma anfragen.

    Wird auch oft so gemacht.

    Gruß

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