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hotch

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Beiträge von hotch

  1. Es gab auch Frankonia Filialen, wo man als Sportschütze "unsichtbar" war, wer aber klar als Jäger zu erkennen war, der wurde sofort bedient, Oberkönig war man mit einer Roten Pappe.

    Glücklicher Weise hat sich das aber geändert, wie ich beim letzten Besuch feststellen konnte.

    Bei Kettner beschränken sich meine(traurigen) Erfahrungen auf 2 Läden, den einen gint es nciht mehr, den anderen wohl nur noch so eben gerade noch.

    Kürzlich bei Frankonia wegen Munition:

    Mit Freundin rein in den Laden. Die "Damen" am Empfang ignorieren und und halten es nicht für nötig, unseren Gruß zu erwidern. Nachdem wir dann den Waffenbereich im Keller gefunden hatten (nachdem wir vorher noch im 1. OG waren), hat es auch hier einige Zeit gedauert, bis man angesprochen wurde.

    Seltsamerweise habe ich bei grüngewandeten Personen dieses Verhalten der Mitarbeiter nicht feststellen können.

  2. Moin,

    hätte mal wieder eine Frage.

    Momentan ist es so, daß mein Waffenschrank in meinem Elternhaus steht, wo ich auch gemeldet bin, da wir nächstes Jahr dorthin umziehen werden (nachdem der Aus-/Umbau abgeschlossen ist).

    Ich wohne allerdings im Moment noch zusammen mit der Freundin in einer Wohnung, die ca. 5 km entfernt liegt.

    Wie ist das, wenn ich dann abends zum Schießen gehe? Muß ich die Waffen in den Tresor bringen oder kann ich sie über Nacht im abgeschlossenen Waffenkoffer in unserer Wohnung lassen und am nächsten Tag in den Tresor legen?

    Gruß

    Hotch

  3. So... eben die gelbe und grüne WBK abgeholt ;)

    Einziger Wehrmutstropfen:

    Es können nur 2 Waffen (gelb und grün zusammen) im halben Jahr gekauft werden. Es ist auch der Eintrag auf der gelben vorhanden (2/6). Allerdings zeigte sich mein SB recht kulant ;)

  4. DU bist verantwortlich für die sichere Verwahrung. Wenn Du der Behörde gegenüber angibst, dies zu tun (und es auch tatsächlich machst :) ), ist alles in Butter. Ob da ein Tresor erst bestellt ist und Du die Dinger vorübergehend wo anders sicher verwahrst, spielt keinen Walzer.

    Super. Das ist doch mal ne Ansage ;)

  5. Nö... die Behörde will wissen, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Wenn Du Deinem SB sagst, dass Du die bei deinem Verein unterbringst (oder bei sonst einem Berechtigten) ist dies Dein gutes Recht.

    Gruß Gromit

    PS Was machst du mit ner fremden WBK :confused:

    Auf der "fremden" WBK ist die SpoPi eingetragen, die ich als Voreintrag für meine grüne WBK angegeben habe und heute eintragen lassen will. So kann ich die SpoPi gleich bei meinem Schützenkollegen mit austragen lassen und bei mir eintragen lassen.

    Also gibt es kein Problem, wenn ich sage, daß der B-Tresor bestellt ist und ich bis zur Lieferung die SpoPi im Vereinstresor lagere?

  6. So... hab morgen nen Termin beim SB.

    So wie es aussieht, will er die SpoPi gleich eintragen (habe die WBK des Schützenkollegen, von dem ich die GSP kaufe).

    Allerdings ist mein Tresor noch nicht da. Rechnung liegt zwar vor, allerdings steht dort ein Lieferdatum von ca. 4 Wochen (Rechnung ist datiert auf den 24. oder 25. Oktober). Könnte das ein Problem werden?

    Ich könnte die SpoPi auch noch einige Zeit im Waffenschrank des Schützenhauses deponieren. Die Frage ist nur, ob ich die WBK ausgestellt bekomme, wenn er sieht, daß ich lt. Lieferzeit den Schrank noch nicht haben kann.

    Was tun?

  7. Kurzes Update:

    Waffenschrank ist seit einiger Zeit bestellt und dürfte demnächst geliefert werden.

    Heut kam die Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Vor einiger Zeit hatte ich meinen SB mal angetickert und er wollte alles soweit vorbereiten, bis das Bedürfnis vom Verband kommt. Er meinte, daß man einige Sachen bereits erledigen könne.

    Gestern habe ich dann von ihm ein Schreiben bekommen, ich solle mit Sachkundenachweis, Bedürfnis und Nachweis für einen Tresor (Rechnung) mal bei ihm vorstellig werden.

    Werde kommende Woche mal einen Termin vereinbaren.

  8. Er kriegt eh nur "eins".

    Das zur "Vorlage bei einer Behörde". Ich weiss zwar jetzt keine Anlagennummer oder sowas aber MEINE Gemeinde frägt für was ich das brauche und dann passt das.

    Und das zur Vorlage für meinen Arbeitgeber ist ein anderes obwohl auch Behörde :o

    Ok. Für die Behörde ist dann Belegart O und wird direkt an die Behörde zugestellt, soweit ich gelesen habe.

  9. Das mit dem Tresor steht aber nirgends, dass man den schon bei der Beantragung haben muss.

    Man muss sich nur bei der Beantragung schon darüber im klaren sein, was man sich für eine Sicherheitsstufe zulegen will. MEHR geht aus dem Antrag, den ich hier vor mir liegen habe, nicht hervor.

    IMI

    Das wäre ok. Wollte ja sowieso die nächsten Tage bestellen.

    BTW... warum kann ich meinen Beitrag nicht editieren? Das mit den Quotes hat nicht ganz geklappt. Sorry

  10. Oh man... Wieso war mir nur klar, daß e

    s nicht unkompliziert sein kann :gaga:

    Also... mal sehen, ob ich's auf die Reihe bekomme...

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum!

    Als erstes möchte ich Dir eine Frage beantworten, die Du so gar nicht gestellt hast und die Dir vielleicht am unangenehmsten ist:

    Wann Du Waffen beantragen kannst, hängt davon ab, wann Dich Dein Verein dem Verband gemeldet hat: Das kann theoretisch auch erst mehrere Monate nach dem Eintritt in den Verein erfolgt sein...

    Gute Frage, nächste Frage. Wußte ich so gar nicht. Demzufolge weis ich auch nicht, wann ich gemeldet wurde. So wie ich den Verein allerdings kenne, sollte das zeitnah erfolgt sein.

    DER VEREIN bestätigt das Jahr Mitgliedschaft.

    Kommt auf Deinen SM an ob der den Servus verweigert wenn Dir 14 Tage "fehlen". Deine "Serienzettel" sind im BSSB-Antrag unwichtig.

    Der SM läßt da schon mit sich reden (normalerweise). Warum sin die Serienzettel unwichtig? Versteh ich nicht. Man muß doch eine entsprechende Serienzahl für SpoPi, GK und LW nachweisen, oder?

    Zum Antrag:

    Siehe Link, den füllst Du aus und reichst ihn weiter. Kommt er zurück ist das Deine ANLAGE zum eigentlichen WBK-Antrag den Du vom Landratsamt erhältst, ausfüllst und mit der Anlage/Bedürfnis wieder einreichst.

    Führungszeugnis ect. macht alles das Amt.

    Ok... der Antrag ist quasi die Anlage zum WBK-Antrag. Da muß ich wahrscheinlich aufs LRA. Die schicken den dan weg und dann darf man warten.

    Also nachmal als resume... Der BSSB (Verband) bescheinigt mir, durch die Angaben meines Vereines, daß ich ein Jahr geschossen und meine Serienzahl erfüllt habe (Bedürfnis). Diese Bescheinigung dient als Anlage zum eigentlichen Antrag, welcher von meinem LRA ausgestellt wird.

    :gaga:

    Die 2/6 Regelung ist ein heikles Thema und gilt in MEINEM AMT nur für die Grüne. Wird Teilweise aber noch anders gehandhabt. Anweisungen des Bayerischen IM sind aber "im Busch" um das für alle gleich zu machen (mit dem Ergebnis dass es nicht für die gelbe gilt)

    Hm... und wo/wie finde ich heraus, wie das hier bei uns gehandhabt wird? LRA?

    Mitbringen musst du noch einen Nachweiß, dass du die Waffen auch richtig aufbewahren kannst (Kaufbeleg Tresor oder ähnliches).

    Das heißt, ich muß bereits vorher (bevor ich Waffen habe), einen Tresor haben? Hm... komische Logik. Dann muß ich ja noch schnell nen Tresor kaufen.

    Du musst gegenüber dem Verband nachweißen, dass du eine weitere Waffe benötigst um eine weitere Disziplin schießen zu können. Bsp.: Du hast eine KK-Sportpistole und einen Revolver. Jetzt möchtest du noch IPSC schießen im BDS. Dies ist mit beiden Waffen nicht möglich -> Bedürfnis für eine weitere Waffe.

    Wieder ein Punkt, den ich nicht wirklich verstehe. Meines Wissens gibts etliche Schützenkollegen, die nur im BSSB schießen (kein weiterer Verband) und trotzdem mehrere Kurzwaffen haben. Wie das?

    Du musst nur Mitglied in einem Verband sein, der Disziplinen für Selbstlader anbietet. Gehört der BSSB zum DSB?

    Auszug aus der BSSB-Satzung:

    (2) Der BSSB ist Mitglied im „Deutschen Schützenbund e.V.“ und erkennt dessen Satzung an.

    Noch eine weitere Frage:

    Folgende Formulierung verstehe ich nicht ganz:

    Die "Gelbe Waffenbesitzkarte" für Sportschützen, eines nach §15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, nach §14 Abs. 4 Waffengesetz. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchentzündung erwerben.

    Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen ist klar. Repertierlangwaffen mit gez. Läufen auch. Einläufige Einzellader-Kurzwafen auch. Aber was sind mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung?

  11. Mahlzeit,

    nachdem ich nun fast ein Jahr Mitglied in meinem Verein bin und artig meine Serien geschossen habe, rückt die Beantragung meiner WBK in greifbare Nähe.

    Allerdings hätte ich dazu und zur Thematik im allgemeinen noch einige Fragen:

    Ich bin zum 01.11.2004 in den Verein eingetreten. Mit dem Schießen der Serien habe ich allerdings erst Mitte November begonnen. Was zählt hier für die "1-Jahres-Frist"? Das Eintrittsdatum oder das Datum, daß am "Serienzettel" bei der ersten Serie steht?

    Wie ist der Ablauf für die Beantragung? Mein Verein stellt mir das Bedürfnis aus und schickt es zum zuständigen LRA. Besorgen die sich alle erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis usw) oder muß ich da was mit beantragen und einreichen?

    Wie ist das mit der gelben und grünen WBK? Auf der grünen brauche ich Voreinträge die IMHO ein Jahr gültig sind. Also könnte ich mit der gelben z.B. eine Flinte kaufen und diese dann beim LRA eintragen lassen (ohne Voreintrag), richtig?

    Kurzwaffen werden den Sportschützen als Grundkontingent ja nur zwei zugestanden. Was muß ich nachweisen, um dieses Kontingent zu erweitern? Bzw. wer muß hier etwas nachweisen (Verein?)?

    Mein Schützenverein ist Mitglied im BSSB. Wie sieht es hier mit Halbautomaten aus? Können die hier eingetragen werden bzw. bekommt man die genehmigt oder muß man hierfür Mitglied in einem Reservistenverein/Soldatenkameradschaft sein?

    Von meiner Sachkundeprüfung weis ich noch, daß die Rede war von 2 Waffen alle 6 Monate. Auf welche WBK bezieht sich das? Auf beide? Oder nur auf z. B. die grüne?

    Mehr fällt mir momentan nicht ein (evtl. später ;) ).

    Würde mich freuen, wenn sich hier manches klären ließe.

    Gruß

    Hotch

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