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smokey

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Beiträge von smokey

  1. Hallo zusammen,

    ich hätte die Möglichkeit aus einem Nachlass ein zusammengehöriges Paar Sportrevolver im Präsentationskasten zu erwerben.

    Allerdings habe ich als Sportschütze nur den Voreintrag für eine Waffe.

    Der Erbfall als eine Erwerbsmöglichkeit für das zweite Exemplar ist nicht gegeben. Genauso verhält es sich mit dem Erwerb als Wechselsystem, da anscheinend Griffstücke nicht unter diese Definition fallen.

    Gibt es vielleicht einen dritte Möglichkeit?

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