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Randall-Fan

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  1. Moin Moin ! @ bouffie: Kleiner Tip: erst lesen, dann denken, dann posten ! Geld nach dem OEG vom Versorgungsamt oder der sonst zuständigen Behörde zu erhalten, kann zunächst eine sehr lehrreiche Erfahrung in angewandter Bürokratie sein. OEG deckt in keinem Fall Schmerzensgeld ab, materielle Schäden durch den Angriff auch nicht. Beim Täter ist idR nichts zu holen. Und jetzt sind wir wieder am Anfang. Der Gewaltmonopolist hat "versagt". Ein Schaden ist entstanden, der nicht vom OEG abgedeckt wird. Haftet der Gewaltmonopolist: nein ! Jetzt verstanden ? Randall-Fan
  2. Moin Moin ! Wenn "Gewaltmonopol des Staates" als universeller Ersatz für die zwischenmenschliche Regelung von Streitfällen wirklich funktionieren soll, bedarf dies jeder Menge Infrastruktur (Polizei, Justiz, Vollstreckungseinrichtungen). Das, was wir aktuell in D haben, reicht von der vorhandenen Arbeit nach meinen Erfahrungen nicht aus - außer vielleicht die Zahl der Anwälte. Das Problem: Wer will als Bürger im Gegensatz zum Untertanen immer mehr Staat, der schon jetzt nicht mehr bezahlbar ist ? Bei einem Gespräch mit einem Polizisten vor kurzem vertrat dieser die Ansicht, einen Einbrecher in der eigenen Wohnung mit Hilfe von Holzbearbeitungswerkzeugen zu stoppen, wäre schon keine angemessene SV mehr. Die Konditionierung der Deutschen Bevölkerung auf "staatliche Waffe = gut, private Waffe = suspekt bis gefährlich" ist auch nichts neues. Hat schon mal jemand nachgedacht, warum so häufig, wenn jemand durch "Versagen des Systems" zu Schaden kommt, Schadensersatzansprüche vor Gericht ganz schnell unter "allgemeines Lebensrisiko" - oder unjuristisch ausgedrückt "Dumm gelaufen" fallen (bestes Beispiel: Verkehrsicherung im Straßenverkehr) ? Oder hat schon jemals in D das Opfer enes Gewaltangriffes erfolgreich auf Schadensersatz gegen den Staat geklagt, weil das Gewaltmonopol so gut funktoniert hat ? Die Polizei kommt idR hinterher und am Ende darf es dann der Weiße Ring wieder geradebiegen, soweit das noch geht. Manchmal könnte mensch angesichts dessen, was in diesem Land passiert, verzweifeln. MfG Randall-Fan
  3. Moin Moin ! Ich wage mal die These, daß die Tätigkeit als Handwerker etwas berechenbarer ist als die Juristerei. Eine M5-Gewindeschraube ist nunmal nicht "auslegungsbedürftig" oder braucht einen ermessensfehlerfreien Gebrauch, um zu funktionieren. Ist es eigentlich möglich, als Partei in Karlsruhe Akteneinsicht zu nehmen ? Zumindest einen Aktenvermerk über die Gründe der Nichtannahme sollte sich doch finden lassen. Ich weigere mich immer noch, zu glauben, daß das höchste deutsche Gericht eine VB ohne Papierspuren einfach so "in der Rundablage" entsorgen kann. Schönes WE Randall-Fan
  4. Moin Moin ! Wenn es einen Gang nach Straßburg geben sollte wegen der Beschränkung des § 13 GG, bin ich mmit einem Hundrter dabei. Soweit ich mich erinnere, sind in den letzten Jahren einige Entscheidungen aus dieser Richtung gekommen, die gefestigte Rechtsprechung deutscher Gericht elemeniert haben. Und ja, mir ist ist schon klar, wie viele Superideen wir der der EU-Bürokratie zu verdanken haben. Aber die Hoffnung usw. (noch bin ich nicht bereit auszuwandern). MfG Randall-Fan
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