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Migo

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Beiträge von Migo

  1. Ich habe nun bald genau das gleich Problem. Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Deutschland nach Spanien und möchte meine Waffen mitnehmen. Ich bin schon seit fast 10 Jahren in einem spanischen Schießsportverein, da ich meine Frau Spanierin ist und ebenfalls Sportschützin ist.

    Meine Erfahrungen mit den spanischen Behörden sind nicht ganz so positiv. Als ich vor 10 Jahren Mitglied werden wollte, hat man meine deutsche WBK und den europäischen Waffenpass überhaupt nicht anerkennen wollen. Nach dem Motto, das mußt du alles in Spanien noch mal machen.

    Bis jetzt ging es aber auch mit den deutschen Papieren, aber nun wird es ernst. Ich werde wahrscheinlich meine deutschen Wohnsitz aufgeben und ganz nach Spanien ziehen. Vielleicht kann sich das Mitglied "henwilk" mit mir in Verbindung setzten? Oder einfach noch mal schreiben, wie genau das Umschreiben, der deutschen Erlaubnisscheine von statten ging. Braucht man da eine amtliche Übersetzung, oder so?

    Würde mich freuen, wenn sich jemand seine Erfahrungen mit mir teilen würde. Schon jetzt vielen Dank für sachkundige Antworten...

    Hallo,

    es gilt in der EU das Prinzip der "doppelten Erlaubnis", so auch zwischen Deutschland und Spanien.

    Du musst erst (mit dem EU Formular) die Importerlaubnis bei deiner neuen , zustaendigen deutschen Erlaubnisbehörde beantragen. Wenn du noch keinen neuen Deutschen Aufenthaltsort kennst/hast dann versuchs beim BVA (siehe obige Beitraege).

    Mit diesem gestempelten EU-Papier muss danach in Spanien die Exporterlaubnis beantragt und bescheinigt werden.

    Das EU- Formblatt gibt es bei "gut sortierten" Erlaubnisbehörden auf der Website zum Download.

    Wenn du die Waffe selbst transportieren solltest, musst du die Waffe bei Grenzübertritt an der ersten erreichbaren Zolldienststelle vorzeigen und die dir Einfuhr bestätigen lassen ( natuerlich unter Vorlage der Deutschen und Spanischen Einfuhr bzw. Ausfuhrgenemigungen).

    Ich hab das auf dem umgekehrten Weg (Umzug mit Waffen von Deutschland nach Spanien) vor 5 Jahren einmal persoenlich "durchexerziert" und meine, die gesetzlichen Bestimmungen sind noch unveraendert. .

    Die bisherigen Deutschen Erlaubisdokumente ( gruene WBK /EU Feurwaffenpass fuer Glock .45, CZ75 und ENFIELD No4....) wurden in Spanien akzeptiert und in ein spanisches Erlaubnisdokument umgeschrieben.

    Die Preisfrage wird vermutlich sein, ob Deutschland ( BVA oder neue regionale Erlaubnisbehoerde) dir eine Einfuhrerlaubnis (auf Basis deiner bisherigen spanischen Erlaubnispapiere) erteilt. Nur danach und nur dann kann Spanien dir eine Ausfuhrerlaubnis erteilen (EU Recht/ Eu- Formulare).

    Die spanische Ansprechstelle/Behoerde ist meines Wissens nach immer noch:

    Intervención Central de Armas y Explosivos
    Registro Central de guías y Licencias

    Dirección General de la Guardia Civil
    C/Batalla del Salado , 32 28045 - MADRID
    Tel.: 915142400 Fax: 915142411

    Viel Glueck !

    henwilk

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