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chris2211

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  1. Mein Vater als Sportschütze und Jäger ist seit einem halben Jahr manisch depressiv und aus diesem Grund in Behandlung beim zuständigen Amtspsychater. Innerhalb seines anfänglichen Krankheitsverlaufes hat er bedingt durch seine Krankheit u.a. Bedrohung gegen die körperliche Unversehrtheit gegen Familienmitglieder ausgesprochen, wodurch es auch zu polizeilichen Anzeigen kam die aber fallen gelassen wurden. D.h. er ist nach wie vor nicht vorbestraft und befindet sich in fachärztlicher Behandlung in einer Klinik. Der Amtsarzt hält die Behandlung mit möglicher Aussicht auf Besserung noch nicht für abgeschlossen, es kann sich wohl noch über ein halbes Jahr hinziehen. Mein Problem und vor allem das meines Vaters ist dass ihm die zuständige Waffenbehörde/Ordnungsamt die WBK und den Jagdschein entziehen will aufgrund seines Geisteszustandes und da er eine MPU momentan nicht erfüllen könnte. Vom Ordnungsamt wurde uns dahingehend ein sofortiger Zwangsverkauf aller Lang und Kurzwaffen vorgeschlagen. Eine Sichtung der Waffen und Taxierung durch einen fränkischen Waffenhändler erfolgte, die Preisangebote bei solch einem Zwangsverkauf kann sich ja jeder vorstellen. Ich würde gerne wissen, was ich als Sohn (26 Jahre alt) diesbezüglich überhaupt unternehmen kann. Ich habe seit ich 18 bin eine Sachkundeprüfung, mein Führungszeugnis ist sauber aber ich habe aus Zeitgründen seit 4-5 Jahren keine Zugehörigkeit mehr zu meinem alten Schützenverein, habe auch nicht mehr geschossen, d.h. ein Bedürfnisnachweis würde mir schwerfallen um selbst eine WBK zu beantragen und mir die Waffen durch Schenkung übertragen zu lassen. Die Waffen welche meine Vater via Jagdschein erworben hat (ua 3,5 " Smith&Wesson) müssten ja in jedem Fall zwangsveräußert werden. Ein Erbfall ist ja auch nicht anwendbar. Die einzige Möglichkeit sehe ich insofern gegen den Entzug der WBK`s und des Jagdscheines Widerspruch einzulegen dass zwar sein momentaner Geistezustand ein Besitz der Waffen ausschließt aber das nach einer Genesung und Erfüllung der MPU ein Besitz wieder möglich wäre. Ein Eigentumsentzug der Waffen und Entzug der Scheine aber bis zum Abschluss der Behandlung nicht möglich wäre.. wie seht ihr das? Wie sehen die rechtlichen Chancen aus? Was müsste ein Widerspruch in diesem Falle genau beinhalten? Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe! Chris
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