Tüddel
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Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.
in Waffenrecht
Geschrieben
Ich bin in den Besitz einer Leinenwurfpistole (Schermuly Pistol Rocket Apparatus Ltd.)
gekommen. Nun meine Frage: Kann/Muß ich dieses Gerät in eine WBK eintragen lassen? Wenn ja, wie? Oder ist der Besitz frei??
Vielen Dank, für Hilfen, Tüddel