Karlrugen
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Beiträge von Karlrugen
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Wenn ich das richtig verstehe müsste es OK seine mit dem Säbel wenn ich die anschraube oder habe ich irgendwas übersehen oder Falsch verstanden.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.
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vor 1 Stunde schrieb Asgard:
Problemlösung für den TE: stell den Tresor woanders hin und hänge das Geraffel so an die Wand.
Ist Leider nicht so einfach möglich:(
Ich werde mich auf der Suche nach einer günstigen Fertiglösung machen. Hat Jemand ein Tipp auf basteln habe ich keine Lust.
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Hallo
ich würde gerne ein paar Alte Säbel und Paintballwaffen bis 7,5 J an die Wand schrauben so das es nicht möglich ist sie abzunehmen. Ich könnte die Schraubenköpfe auch noch so ausfüllen oder ausbohren das ein abschrauben nicht mehr möglich ist. Das Problem ist das die Stelle sichtbar ist wenn jemand von Amt sich den Waffenschrank anschauen möchte.
Ich bin mir nicht Sicher wie die Aktuelle Rechtslage ist gab zu viele Änderungen.
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UHR
in Waffenrecht
Hallo
ich bin am Überlegen ob ich mir ein UHR in .357 kaufen werde. Kann es Probleme geben wenn mehr als 10 Patronen in das Röhrenmagazin passen ich bin etwas unsicher nach der letzten Gesetzes Änderung.
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vor 2 Stunden schrieb H_S:
Hatten wir hier schon mal:
Da ist auch ein Schreiben vom BKA verlinkt.
Danke, sowas habe ich gesucht.
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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:
Kauf dir ein Luftgewehr/Pistole....
Kann ich dir so oder so empfehlen....
Habe ich natürlich schon einige
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vor 13 Stunden schrieb fs_2810:
Wenn Dir die rechtliche Problematik nichts ausmacht, gibt's hier auch noch eine deutlich günstigere Lösung: https://projekt-ares.de/shop-ares.html (Laseraufsatz)
Die Argumentation ist dahingehend, dass durch dieses System das Ziel ja nicht "beleuchtet"/markiert werden kann, da der Laser nicht permanent aktiv sein kann.
Ob das jeder so sieht ist allerdings eine andere Frage...Doch das rechtliche macht mir was aus, darum versuche ich mich im Vorfeld zu informieren.
Ich erinnere mich, das vor einigen Jahre viele Ärger hatten weil sein Lampen Halter für den Lauf gekauft hatten egal sie ihn angebaut oder nicht.
Gibt es irgendwo eine Rechtssichere aussage?
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vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:
Was willst Du denn erreichen/üben?
Einfach etwas Spaß im Keller haben
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vor 14 Stunden schrieb schmitz75:
Dir ist bewusst, dass das nur der Halter ist und du das hier zusätzlich brauchst?
https://www.sportshooter.de/de/laser_ammo_surestrike_airsoft_vibration_cartridge-54941.html
Ja ist mir bewusst
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Hallo
ich bin am Überlegen ob ich mir im Keller ein Laser Schießkino baue. Und bin auf diesen https://www.sportshooter.de/de/laser_ammo_spider-54951.html
gestoßen und bin ehrlich gesagt etwas unsicher ob das wirklich erlaubt. Kommt mir irgendwie komisch vor.
Waffen an die Wand
in Waffenrecht
Geschrieben
Schade muss ich mir doch eine teure Vitrine besorgen