Zum Inhalt springen

Karlrugen

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    13
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Karlrugen

  1. Wenn ich das richtig verstehe müsste es OK seine mit dem Säbel wenn ich die anschraube oder habe ich irgendwas übersehen oder Falsch verstanden. 

     

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

     

     

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

  2. vor 1 Stunde schrieb Asgard:

     

     

    Problemlösung für den TE: stell den Tresor woanders hin und hänge das Geraffel so an die Wand.

    Ist Leider nicht so einfach möglich:(

     

    Ich werde mich  auf der Suche nach einer  günstigen Fertiglösung machen. Hat Jemand ein Tipp auf basteln habe ich keine Lust.

  3. Hallo

    ich würde gerne ein paar Alte Säbel und Paintballwaffen bis 7,5 J  an die Wand schrauben so das es nicht möglich ist sie abzunehmen. Ich könnte die Schraubenköpfe auch noch so ausfüllen oder ausbohren das ein abschrauben nicht mehr möglich ist. Das Problem ist das die Stelle sichtbar ist wenn jemand von Amt sich den Waffenschrank anschauen möchte.

    Ich bin mir nicht Sicher wie die Aktuelle Rechtslage ist gab zu viele Änderungen. 

    • Gefällt mir 1
  4. Hallo

    ich bin am Überlegen ob ich mir ein UHR in .357 kaufen werde. Kann es Probleme geben wenn mehr als 10 Patronen in das Röhrenmagazin passen ich bin etwas unsicher nach der letzten Gesetzes Änderung. 

     

  5. vor 13 Stunden schrieb fs_2810:

    Wenn Dir die rechtliche Problematik nichts ausmacht, gibt's hier auch noch eine deutlich günstigere Lösung: https://projekt-ares.de/shop-ares.html (Laseraufsatz)
    Die Argumentation ist dahingehend, dass durch dieses System das Ziel ja nicht "beleuchtet"/markiert werden kann, da der Laser nicht permanent aktiv sein kann.
    Ob das jeder so sieht ist allerdings eine andere Frage...

     

     

    Doch das rechtliche macht mir was aus, darum versuche ich mich im Vorfeld zu informieren.

    Ich erinnere mich, das vor einigen Jahre viele Ärger hatten weil sein Lampen Halter für den Lauf gekauft hatten egal sie ihn angebaut oder nicht.

    Gibt es irgendwo eine Rechtssichere aussage?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.