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hkmaster

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Beiträge von hkmaster

  1. jawoll, OKP gummersbach sagt das gleiche, wie wuppertal.

    denn es besteht sowieso "doppelte" meldepflicht,

    sprich, der händler hat, genau wie du eigentlich, beim waffenerwerb, die 14 tage einzuhalten.

    solltest du also dein WS nicht eintragen lassen,

    wird es automatisch durch den händler an die zuständige behörde weiter geleitet und dort in deiner akte vermerkt.

    ich selber würde es auf jeden fall eintragen,

    denn, wer weiss, wie es mal ist / wird,

    oder wen du mal bei einer kontrolle vor dir hast ?!

    sicher ist sicher und die 12-20€ sind auch zu verkraften...

    271932[/snapback]

    Hallo,

    das ist so nicht richtig.

    Der Händler muß Verkaufte W-Systeme und W-Läufe nicht melden.

    Den diese Teile sind "NICHT" Waffenbuchpflichtig

    Grüße

    HK-Master

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