Hallo,
vor 4 Wochen bekam ich einen Brief von der Waffenbehörde, mit der Aufforderung, Nachweise über Mitgliedschaft in einem Verband, Verein und Kopie des Schiessbuches.
Fand das ganze recht seltsam, da dieser Ausmaß noch nie gefordert wurde (Schießbuch reichte die letzten 9 Jahre) Dann sah ich, das ein anderer Sacharbeiter jetzt wohl für mich zuständig ist.
Naja, alles per Post als Kopie dahin geschickt.
Am Freitag, nach 4 Wochen, bekomme ich ein Schreiben, womit man mit meinen Schießeinträgen nicht zufrieden ist und verweist mich auf die 12/18 Regelung. Ich komme im Jahr nur 6-10 mal zu Schiessen. Und das hatte der "alten" Sacharbeiterin auch gereicht, weil dadurch ein regelmäßiger Schiessbetrieb ersichtlich sei.
Das reicht dem neuen Sacharbeiter nicht aus. Nach seinen Worten: hätten sie bei mir diese geringe Anzahl abgeliefert, hätte ich ihnen die WBK entzogen Oo
Sprich, das was die vorherige Sacharbeiterin für gut und ausreichend empfunden hat, interessiert ihm nicht.
§ 4 Absatz 4 sage nichts aus und er berufe sich auf auf die 12/18 Regelung
Selbst das dieses Jahr, so mancher Verein bisher nicht geöffnet hat (unser Verein ist voraussichtlich bis 15.06. geschlossen.) interessiert ihm das nicht.. er will seine 18 haben und hat mir am Telefon gedroht, die WBK einzuziehen.
Jetzt habe ich mal gegoogelt und finde xx Beiträge über dieses Thema.... nur irgendwie nichts handfestes.
Die einen sagen so und die anderen wieder so!
Es muss doch irgendwo, klipp und klar stehen, was eine Regelmäßigkeit dastellt?
Wäre über nen Tipp dankbar
Gruß
Walther
Bundesland ist NRW