SL-8
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Also mal Butter bei die Fische.
Eintrag auf alte gelbe WBK: Einzellader-Langwaffen
Eintrag auf neue gelbe WBK: Eintrag der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2.
Wo ist das Problem ?
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1.
von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.
zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.
(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
Gilt §14 Abs. 2 2. auch für die Gelbe? Und bedeutet das dann keine 50er da kein Verband mit Disziplin dafür? Ich dachte immer nach erstmaliger Ausstellung der Gelben keine Bedürfnisprüfung mehr!
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Bin mit dabei!
Noch keine Ahnung, was und wieviel.
Was ist denn Standard und was fällt unter Sonderwünsche?
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Hat hier noch jemand Popcorn?
@ matt:
Mensch Mädels ... sind wir hier im Kindergarten? Hier kommt eh nix gescheites mehr dabei raus. Kann man doch gleich den Thread zumachen! Selbst Mark's verunglückter Versuch back to topic zu kommen hat nix gebracht!
Fehlt nur noch das jemand Jehova sagt!
... ihr seid doch erwachsene Menschen! Also ... ... und vertragt euch wieder , ok?
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War eigentlich nicht ernst gemeint ... hätte das wohl besser dazu schreiben sollen.
Zu 1: Bekommt man so viele KW auf Jagdschein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er mindestens 10 KW. Mit dem Thema Jagdschein hab ich mich noch nie so genau auseinandergesetzt. Aber Grundbedürfnis 2 Stück. Ich kenn auch welche die haben vier. Dann muß er entweder einen extrem netten Sachbearbeiter haben und der Verband mitspielen damit er die restlichen 6 auf die grüne WBK bekommt oder es sind einige Einzellader dabei oder habe ich da was nicht richtig verstanden.
Zu 2: Wehrdienst leider schon geleistet ... stellen die noch ein? Wo ist denn die Bw schon mit dem MP7/PDW ausgerüstet. Mal vom KSK und ähnlichem abgesehen? Würde es zumindest gern mal in die Hand nehmen und damit schießen.
Berichtigung ... er spricht von mindestens 20 ( ) Kurzwaffen!!! Wie geht das bitte ohne Sammler-WBK?
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Wir auch.
P8
G3
G36
MG3
aber leider noch nix gesehen von
MP7
MG4
dafür konnte ich mir letztes Jahr das PSG1 mal ansehen, da der Schießstand vom BGS mit auf dem Gelände der Standortschießanlage ist und da militärische, polizeiliche und sportliche Präzisions- und Großkaliberschützen im Moment noch friedlich nebeneinander existieren.
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Hat schon irgendein Reservist hier damit geschossen? Mausebär?
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War eigentlich nicht ernst gemeint ... hätte das wohl besser dazu schreiben sollen.
Zu 1: Bekommt man so viele KW auf Jagdschein. So wie ich ihn verstanden habe, hat er mindestens 10 KW. Mit dem Thema Jagdschein hab ich mich noch nie so genau auseinandergesetzt. Aber Grundbedürfnis 2 Stück. Ich kenn auch welche die haben vier. Dann muß er entweder einen extrem netten Sachbearbeiter haben und der Verband mitspielen damit er die restlichen 6 auf die grüne WBK bekommt oder es sind einige Einzellader dabei oder habe ich da was nicht richtig verstanden.
Zu 2: Wehrdienst leider schon geleistet ... stellen die noch ein? Wo ist denn die Bw schon mit dem MP7/PDW ausgerüstet. Mal vom KSK und ähnlichem abgesehen? Würde es zumindest gern mal in die Hand nehmen und damit schießen.
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Moin,
ich habe nicht wenig. Viele dutzende Langwaffen, Viele Kurzwaffen (sollte ein Gesetz daherkommen, daß bestimmt, daß für jeden Finger und jede Zehe eine Kurzwaffe vorzuhalten wäre, da ansonnten für jede fehlende Kurzwaffe einer dieser Gliedmaßen abgehakt würde - Ich wäre da ganz entspannt...) und MES für Mun aller Art.
Langwaffen kann ich mir kaufen, was der legale Markt so her gibt.
Finde ich alles in allem schon garnicht mal so schlecht.
Auf rote WBK? Oder wie?
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@therealsilencer:
Wie komme ich in D legal an diese Waffe? Munitionserwerb wäre nicht so wichtig.
Mach doch aus deinem Manuskript ein ebook und schick es mir. Büüütteeee
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Also ich wär dabei!
GELBE WBK
in Waffenrecht
Geschrieben
@gemm: Soweit war das jedem klar denke ich!
An alle Klugscheißer ... bisher hatte ich eben angenommen dass das nur einmal gilt, nämlich wenn die Gelbe beantragt wird. Aber den Gesetzestext verstehe ich so, das bei jeder erworbenen Waffe die genannten Voraussetzungen von Absatz 2 erfüllt sein müssen, oder?