Hallo erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Also dann will ich mal auf die eine oder andere Frage eingehen.
Besitze eine Waffe. Alles ganz legal. Prüfung abgelegt. Die erforderlichen Schießnachweise erbracht usw.... Erforderlicher Waffenschrank.
War 2017 und 2018 regelmäßig schießen. 2019 wurde es halt etwas weniger. 2020 war ich gar nicht. Hauptsächlich wegen Corona.
Und dieses Jahr habe ich einfach noch nicht die Zeit gefunden, weil ich so viele andere Dinge zu tun hatte.
Bei uns im Kreis wurde das bisher eher locker gehandhabt, was die alten Hasen so erzählt haben. Aber unser Nachbarkreis Wetteraukreis muss da sehr streng sein.
Angeblich auch mal Hausbesuche. Hab keine Ahnung ob das rechtlich überhaupt gestattet ist und wirklich der Wahrheit entspricht?
Mir ging es nur darum für den Fall, dass tatsächlich bei einer Überprüfung auffällt, dass ich für das Jahr 2020 (Corona drücken die vielleicht auch ein Auge zu) und voraussichtlich
dieses Jahr 2021, die Schießnachweise fehlen, mir keine rechtlichen Konsequenzen drohen, außer Waffe abgeben und die entsprechende Erlaubnis verliere.