Batwing
-
Gesamte Inhalte
4 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Batwing
-
-
Prima, danke für die Erklärungen - jetzt ist alles klar!
Vorerst ist Ausland eh kein Thema, wenns das mal werden sollte wirds vermutlich ohnehin eine Stahl-Matchwaffe werden denke ich.
Der APEX Trigger ist schon sehr gut und an und für sich würde ich den beibehalten wollen.
Nur interessehalber: hat das einen waffenrechtlichen Hintergrund, warum das in Deutschland nicht im Reglement übernommen wurde?
-
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:
Damit beantwortet sich die Frage von selbst, oder?
Nein, für mich nicht. Ich bin jetzt kein Jurist und auch kein IPSC Experte (hat man schon gemerkt, nicht?) ABER im internationalen Regelwerk findet man im APPENDIX D4: Handgun Production Division:
Zitat18. Aftermarket parts, components and accessories are prohibited, except as follows:
18.1 Aftermarket magazines are permitted, subject to 17.2 above.
18.2 Aftermarket open sights (see Rule 5.1.3.1) are permitted, provided their installation and/or adjustment requires no alteration to the handgun.
18.3 Aftermarket grip panels which match the profile and contours of the OFM standard or optional grip panels for the approved handgun and/or the application of tape on grips (see Appendix E3a) are permitted. However, rubber sleeves are prohibited.
18.4 Aftermarket springs and trigger assemblies are permitted.
Für mich gibt es aus den vergangenen Posts einen Widerspruch - im internationalen Regelwerk lese ich, dass es erlaubt ist. Im Deutschen fehlt der Punkt 18.4 in der Übersetzung, auf ipscaustria.at finde ich nur das Internationale Reglement (ich vergaß zu erwähnen, dass ich aus dem südlichen Nachbarland komme).
Daher nochmals: APEX Trigger erlaubt in Production oder nicht?
-
Am 6.11.2020 um 06:41 schrieb Pibros:
Ich wärme das Thema nochmal auf, da die Regelfrage unbeantwortet ist.
Im internationalen Regelwerk sind für Production in Apendix D4 18.4 After market trigger zugelassen. Im deutschen Regelwerk gibt des diese Freigabe nicht.
Was gilt jetzt?
Am 6.11.2020 um 08:12 schrieb Benjamin Arendt:Aftermarket ist nicht zugelassen. Nur vom Originalhersteller produzierte Komponenten sind es.
Auszug aus dem Regelwerk, Appendix D4:
Bedeutet, der Alu-Trigger für die P-10F, der von CZ angeboten wird um das Kunststoff-Teil zu ersetzen, wäre demnach legal für die P, PO und POL.
Ganz sicher bin ich mir aber zB nicht bei dem vergrößerten Schlittenfang und Mag-Knopf. Beide ermöglichen schnelleres Nachladen. Denke, ich werde nur den Trigger wechseln. Am Gewicht ändert sich nix.
Hi, ich bin Neuling hier (wird man ohnehin am Postcounter erkennen), komme aus Österreich und möchte in den ISPC Sport einsteigen.
Meine Walther Q5 Match Champion ist in der Liste der Zugelassenen Pistolen für Production enthalten. Allerdings hat der Vorbesitzer der Waffe scheinbar gleich nach dem Kauf einen APEX Trigger verbaut, der originale ist vermutlich unbenutzt (keinerlei Spuren) bei gelegen.
Ich hab mir auch das Internationale IPSC Regelwerk angesehen mit der Fassung von 2019 (das ist die aktuelle, korrekt?) und dort über oben zitierten Apendix D4 18.4. gefunden. Über eine Internetrcherche bin ich auf dieses Forum bzw. diesen Post gestoßen und frage mich jetzt noch immer:
Darf ich mit meiner Q5 mit APEX Trigger in der Production starten, oder muss ich den Abzug rückbauen?
Gruß,
Batwing
IPSC Production 2019
in IPSC
Geschrieben
Dein Post war jetzt fast gleichzeitig mit meinem, bist mir aber zuvor gekommen.
Das müsste der Abzug sein:
https://www.apextactical.com/apex-walther-forward-set-trigger-trigger-bar-2
40% kürzerer Abzugsweg, kürzerer Reset, gleiches Abzugsgewicht. Preis in .AT liegt wohl bei etwa 200.-
Ich hab mir die Q5 Match Champion beim Händler gebraucht gekauft. Es wurde kaum geschossen damit und der APEX Trigger war schon verbaut. Der Preis wäre auch ohne den APEX Trigger sehr interessant gewesen, den sah ich als nettes Extra (mit der Option wieder rückbauen zu können)