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EPP

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Beiträge von EPP

  1. vor 45 Minuten schrieb Parallax:

    Moin,

     

    das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung

    des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.

     

    Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen? Wie handhaben die

    (Teil-)Verbände das derzeit? Fragt da irgendwer den Verein nach einem Nachweis/Bestätigung?

    Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren?

    Und/oder reicht der Nachweis das man eine Waffe von Typ und Kaliber X seit Y besitzt und

    damit davon ausgegangen wird, daß man seine Schießtermine in dem Typ/Kaliber auch

    dann mit der eigenen Waffe durchgeführt hat?

     

    Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen

    und tun einfach so als seie das immer gegeben?

     

    Grüße,

    Parallax

    Das solltest du bei den Meisterschützen posten. Da wird dir sicherlich geholfen. 😉 

  2. vor 17 Stunden schrieb Elfredo:

    Klar - aber nebenbei auch das Forum hier wird es bald nicht mehr geben, wenn nicht auch der Letzte LWB versteht, wie wichtig das ist.

    Das wollen halt viele einfach nicht verstehen. Typ Scheuklappen. Mir wird ja schon nichts passieren.

     

    vor 3 Stunden schrieb FR8:

    Ih frage mich was versteht man unter einem Magazinkörper seitens des Gesetzgebers. Ich habe ein Röhm Luftgewehr im AR 15 Style mit CO2 Patronen. Damit es besser aussieht habe ich mir im Softair Shop ein langes gebogenes Magazin gekauft, das man reinstecken kann . Fürs optische. Dieses Magazin hat keine Lippen und keine Feder. Ist komplett leer. Ist aber trotzdem ein Magazinkörper. Und nun? Zählt das auch zum Verbot? 

    Natürlich nicht, oder ist eine Softair mittlerweile eine Feuerwaffe?

  3. Am 29.4.2021 um 21:48 schrieb walthi:

    Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg.

    Eine Frage: Wer würde denn seine Magazine dann freiwillig in der Nähe seines Tresores aufbewahren? Von daher absoluter Nonsens.

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