EPP
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Beiträge von EPP
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Doch aber meine Aussage hat nichts mit deinen Lasermodulen und Urteilen zu tun. Es ist schön das sie dich interessieren. Und immer schön unpersönlich bleiben.
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Du machst ein Thema auf, was Null mit meiner Aussage zu tun hat. Deswegen gehe ich da nicht drauf ein.
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Sag ich doch
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vor 3 Stunden schrieb chapmen:
Lasermodul für Softair hat demnach keine waffenrechtliche Relevanz?
Nur für Personen die sich jedes mögliche Szenario zusammenkonstruieren. 😉
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vor 17 Stunden schrieb Elfredo:
Klar - aber nebenbei auch das Forum hier wird es bald nicht mehr geben, wenn nicht auch der Letzte LWB versteht, wie wichtig das ist.
Das wollen halt viele einfach nicht verstehen. Typ Scheuklappen. Mir wird ja schon nichts passieren.
vor 3 Stunden schrieb FR8:Ih frage mich was versteht man unter einem Magazinkörper seitens des Gesetzgebers. Ich habe ein Röhm Luftgewehr im AR 15 Style mit CO2 Patronen. Damit es besser aussieht habe ich mir im Softair Shop ein langes gebogenes Magazin gekauft, das man reinstecken kann . Fürs optische. Dieses Magazin hat keine Lippen und keine Feder. Ist komplett leer. Ist aber trotzdem ein Magazinkörper. Und nun? Zählt das auch zum Verbot?
Natürlich nicht, oder ist eine Softair mittlerweile eine Feuerwaffe?
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Am 29.4.2021 um 21:48 schrieb walthi:
Bei der nächsten Kontrolle der Waffen-Aufbewahrung tauchen sie auf, Zuverlässigkeit ist weg und Waffen sind weg.
Eine Frage: Wer würde denn seine Magazine dann freiwillig in der Nähe seines Tresores aufbewahren? Von daher absoluter Nonsens.
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Kommen die Grünen in die Regierung ist Pumpe mit ballern.
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Zur Zeit gibt es glaube ich Wichtigeres, als sich ständig Stress wegen der scheiß Magazinsache zu machen. Kleinkarierter Sportschützenscheiß. man man man
WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe
in Waffenrecht
Geschrieben
Das solltest du bei den Meisterschützen posten. Da wird dir sicherlich geholfen. 😉