Moin Leute.
Auf folgendes konnte mir bisher niemand so richtig antworten:
Was passiert, wenn ein DSB Mitglied mit eingetragener 9mm Glock 17 ein 9mm Norlite USK-G kauft und den Kauf dann fristgerecht der Waffenbehörde meldet?
Das USK-G ist ja ein Wechselsystem im gleichen Kaliber, also voreintragsfrei und dürfte dem DSB Schützen so verkauft werden, da für den Händler aus der WBK nicht ersichtlich ist, ob das USK überhaupt von dem Verband des Kunden abgedeckt ist. Das USK in der kleinsten Variante ohne Schaft hat einen Lauf über 20cm und ein Gewicht über 2,6kg. Nach meinem Wissen gibt es also keine Disziplin im DSB, in der das geschossen werden kann. Ist das für die Waffenbehörde relevant? Oder muss für ein Wechselsystem kein Bedarf vorliegen? Kann ich mir kaum vorstellen. Da der Schütze das USK nicht schießen darf hat er ja auch keinen Bedarf daran... Dementsprechend dürfte die Waffenbehörde das ja kaum eintragen. Was passiert dann? Konsequenzen?
Wäre cool, wenn da jemand mit Durchblick und/oder ggf. sogar Erfahrung aufklären könnte.