Muema031
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Guten Tag,
zählt ein mittig geschnittener Verschlussträger eines beliebigen Sturmgewehres (z.B G3),
als ein im neuen EU-Waffengesetz aufgeführtes, verbotenes Teil?
Ich konnte dazu im BKA Leitfaden nichts erkennen.
Kennt sich jemand aus?
Dankeschön
Rechtliche Einstufung von zerschnitten Verschlussträgern
in Waffenrecht
Geschrieben
Aber die Definition was einen Verschlussträger im Endeffekt ausmacht ist ja, dass er die Funktion eines Verschlussträgers besitzt...
Wenn er zerschnitten ist ist er ja eigentlich auch nicht mehr funktional?