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Yusuf0147

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Beiträge von Yusuf0147

  1. Am 9.4.2020 um 10:32 schrieb Bautz:

    Ooops, verbirgt sich da etwa ein möglicher Versagungsgrund?

     

    § 4 Abs 2 WaffG Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

    Ja aber das stimmt bei mir nicht zu da ich mich seit 2007 in Deutschland befinde.

  2. vor 7 Stunden schrieb charly.brown:

    man sollte schon wissen ob eine Strafe noch gilt

    wenn nicht pol. Führungszeugnis beantragen dann sieht man ob Gründe dagegen sprechen die ...

    dürfte so ca. 15 €  kosten und ist beim Ordnungsamt zu beantragen, Zeugnis kommt dann mit der Post nach Hause

    Hatte noch nie was mit der Polizei zutun..Weder kontrolliert oder sonst was. Kriege bald meine deutsche Staatsbürgerschaft 

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