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LarsW-Sportschütze/Jäger

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  1. Danke an alle die heir geantwortet haben. Ich bin auf jedenfall weiter gekommen mit Ideen und v.a. auch Wissen 👍🏻 Echt super!! Ich werde bei der KaPo (mit denen hatte ich schon mal zu tun als ich einen UHR geerbt und offiziell exportiert habe - ich hatte allerdings die StaPo im Hinterkopf - aber egal) anrufen —> im Zweifel halt als der Herr xy aus so und so um zumindest mal vorzufühlen. Ich hoffe, dass ich so auf einen guten Weg komme. Merci euch allen
  2. Das war auch schon eine Überlegung von mir. Ich dachte vlt., dass mir auf die Frage mit dem Wohnsitz jemand antworten könnte. Nun werde ich dies aber auf jedenfall bei der StaPo anfragen. Danke 👍🏻
  3. @Swisswaffen danke vielmal für deine Antworten 👍🏻 auch wenn sie mich nicht glücklich machen aber das hilft ja nix 🤷🏼‍♂️
  4. Danke dir Ist es momentan nicht noch so, dass alles was vor der Frist (fällt mir auswendig nicht ein) im Besitz war nur gemeldet und damit registriert werden muss? Im Grund wäre er ja sogar ein berechtigter dritter oder? 🤔 So wie es aussieht, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich es einem Kollegen vermachen werde und dann halt von ihm abhängig bin... schade weil sowas will ich ja nicht riskieren 😮 Merci dir vielmal 👍🏻
  5. Das habe ich vermutet.. deshalb die frage, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne einen „Import“.. Läuft das dann trotzdem unter Ordonanzwaffe? Steht für mich leider nicht zur Debatte —> kein Geld für ein neues und ich habe im März einen neuen Lauf einbauen lassen bei der SAN Swissarms 😞 Dann bleibt nur noch die andere Überlegung, wie man es machen könnte ohne Wohnsitz und ohne Import... sieht wohl nicht so gut aus...
  6. Was musst du noch wissen? ist ein PE90 genau richtig..
  7. Danke für deine Nachricht weyland. 👍🏻👍🏻 Kennst du denn solche Fälle wie meinen noch mehr? Ich weiß schon, dass sie in D erlaubt sind. Ich habe aber schon gehört, dass jedoch selbst die PE-Version (die hab ich) nicht zulässig sei 🤔 Genau, ich besitze beide Staatsbürgerschaften, da meine Mutter aus der Schweiz kommt. Einen Wohnsitz habe ich allerdings nicht, sonst wäre es denke ich um einiges einfacher... LG
  8. Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und habe auch direkt eine Frage / Problemstellung: Ich bin Jäger und Sportschütze in Deutschland, wo ich lebe und geboren bin. Nun bin ich (Doppelbürger) seit etwa 10 Jahren in einem Schützenverein in der nähe von Winterthur aktiv. Bisher war das auch recht gut und einfach gelöst: - Mein Sportgerät (im Prinzip geerbt) wurde von meinem Vereinskollege „verwaltet“ und ich kam zum training und zu den sonstigen Schießen. Nun mit den Neuerungen zum Nachmelden und mit der Magazingröße scheint das ganze nicht mehr so einfach zu sein bzw zu werden. Kann mir jemand Möglichkeiten aufzeigen / vorschlagen, wie ich mein geliebtes Hobby auf legalem Weg weiterhin ausüben kann. Was mir bisher einfiel: - Ausführen nach D und jedesmal selbst mitnehmen (EFWP) —> Halbautomat aus dem Ausland und Magazingröße könnten zum Problem werden kann ich mir vorstellen. - Auf mich registrieren in CH und weiterhin beim Vereinskollege einschließen? Mir ist bewusst, dass ich eure Antworten nicht als rechtlich bindend bewerten darf, aber ich erhoffe mir so eine Lösung zu finden, die dann geprüft werden kann. Falls noch Fragen sind bitte reinschreiben und ich beantworte sie so schnell es geht. Sportliche Grüße Lars
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