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Forino

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Beiträge von Forino

  1. Am 9.4.2024 um 10:31 schrieb Larrysan:

    Danke für deine interessante Rückmeldung, die ist auf jeden Fall sehr hilfreich.

     

    Wir haben bei uns im Verein auch über die Anzahl der Magazine gesprochen.

    Muss man konkret die Anzahl beantragen oder reicht es aus wenn man einfach nur sagt, man möchte 30 Schuss Magazine haben?

    Läuft man dann Gefahr, dass das Amt dann nur zwei Magazine bewilligt? Im schlimmsten Fall weil man darf ja vermutlich nicht unbegrenzte Anzahl Magazine zu Hause lagern.

     

    Dann hatten wir noch den Fall, dass wir überlegt haben, zum Beispiel fünf 30er Magazine und zwei 20er Magazine zu beantragen, da es ja durchaus auch mal sein kann in einem Match liegend zu schießen.

    Hallo,

     

    die Kapazität der Magazine musst du vorher nicht definieren. Ich habe 6 Magazine mit mehr als 10 Patronen des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers genehmigt bekommen. So wie ich das sehe ist es dann egal, ob du dir damit 20er oder 30er oder sogar noch größere Magazine kaufst. 

     

    Ich glaube schon, dass du nur eine geringe Anzahl genehmigt bekommst. Mit Sicherheit kann dir diese Frage aber nur das BKA beantworten. 

  2. Am 30.3.2024 um 10:17 schrieb Larrysan:

    Servus Forino,

     

    ich hatte gehofft, dass ich dir auch eine PM schicken, was aber leider hier scheinbar auf der Plattform nicht möglich ist. 

    Es ist sehr erfreulich zulesen, dass es bei dir scheinbar problemlos geklappt hat.

     

    Ich möchte das Rad nicht neu erfinden und finde es gut wenn sich bestimmte Sachen bewährt haben.

     

    Kannst du uns vllt bitte etwas mehr Details nennen, so dass unsere Antragstellung auch von Erfolg gekrönt sein wird.

     

     

    1. Wieviel Magazine hattest du beantragt? Aus meiner Sicht braucht man ja meist nur zwei, aller höchstens drei Hast du andere Erfahrungswerte? 

    2. Hattest du deine Magazine bereits erworben und dann erst die Ausnahmegenehmigung beantragt?

    3. Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe 
    Bedeutet dies, dass ich beim Training in Deutschland auch die 30er Magazine verwenden kann. Mit voller Kapa oder nur 10 Schuss drin?

    4. In welcher Form (Ergebnislisten?, Urkunden?) muss beim BKA die Teilnahme an internationalen Wettbewerben nachgewiesen werden?  

    5. Welche Unterlagen hast du mit beim Antrag mit eingereicht? 

    6. Kannst du uns ggf. bitte den Text von deinem Antrag zur Verfügung stellen.

     

    Besten Dank soweit für die Unterstützung 

    Servus,

     

    1. Ich hatte 6 beantragt und auch bewilligt bekommen. Meine Überlegung dazu war: Ich nehme einen Long-Course und benötige da normalerweise 2 Stück. Wird nun bei einem Match noch ein Magazin-Wechsel vorgeschrieben sind es 3. Ein Ersatzmagazin hätte ich da gerne noch dabei, falls mal eins in den Dreck fällt oder kaputt geht. Somit war ich bei Minimum 4 Stück. Wenn man nun den ganzen Aufwand für den Erwerb berücksichtigt möchte man nicht bei einem defekten Magazin nochmal von vorne anfangen (zumal das ja dann gerne auch mal 6 Monate dauert), weshalb ich für mich noch 2 weitere als Sicherheit dazu gepackt habe. So kam ich auf die 6 Stück. Hab das allerdings nicht im Antrag begründet. 

    2. Nein, erst Genehmigung beantragen und erst dann hast du die rechtliche Grundlage zum Kaufen. Du hast dann auch nur einen begrenzten Zeitraum zum Erwerb, solltest dir also vorher schonmal Gedanken zu einem möglichen Lieferanten machen. Ich hatte in Tschechien bestellt, da in DE keiner liefern konnte / wollte. Nach Erwerb musst du dies dann auch mit der Rechnung dem BKA zeitnah melden.

    3. Auflage ist Verwendung im Ausland und Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe. Bei mir ist es so, dass ich mehrmals im Jahr versuche an Auslandsmatches teilzunehmen. Deshalb trainiere ich dann auch öfter mal dafür und hab dann auch mal die Magazine voll. Führt ab und an am lokalen Schießstand mal zu ein paar Diskussionen, weil das natürlich selten vorkommt und kaum jemand kennt. 

    4. Bei mir waren das Ergebnislisten und gestempelte Einträge im persönlichen Schießbuch. Hat offensichtlich ausgereicht. 

    5. Fotos vom Tresor, WBK-Kopie, EFP, SuRT-Nachweise, IPSC-Ergebnislisten und dazu passende Kopien aus dem Schießbuch

    6. Anschreiben find ich gerade nicht. Sinngemäß hab ich geschrieben, dass ich 6 Magazine mit 30 Schuss für eine genaue Waffe haben möchte um im Ausland an Wettkämpfen teilzunehmen, da ich ansonsten nicht mehr konkurrenzfähig bin und das einen deutlichen Nachteil für mich darstellen würde. Hab da nur formlos einige Sätze geschrieben und das Problem geschildert. 

     

    Hoffe das hilft weiter, viel Erfolg!

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  3. Am 10.7.2023 um 15:53 schrieb Forino:

    Antrag ist vor Monaten beim BKA eingegangen (bestätigt). Ich warte noch auf die Bearbeitung...

    Ausnahmegenehmigung kam vor einigen Tagen, ich glaub die lesen hier mit :-)

    Ein paar Eckdaten:

    - Die Anzahl an Magazinen, die ich beantragt hatte, wurde genehmigt

    - Es wurden Magazine mit mehr als zehn Patronen genehmigt, keine genaue Festlegung der Größe

    - Meldung des Erwerbs muss unverzüglich ans BKA geschickt werden

    - Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe

    - Teilnahme an internationalen Wettbewerben muss in ca. 12 Monaten nachgewiesen werden. Danach alle 5 Jahre. Ohne Nachweis Entzug der Genehmigung.

    - Magazine sind so zu verwahren und zu nutzen, dass ein Zugriff Fremder ausgeschlossen ist.

    - Kosten für Genehmigung: ca. 110 € 

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  4. Hallo zusammen,

     

    ich bin seit einigen Jahren begeisterter IPSC-Schütze und habe nun auch an den ersten Matches im Ausland teilgenommen. Nun ist es ja leider so, dass wir (gerade im Ausland) mit unseren 10er Magazinen für die IPSC-Büchse nicht konkurrenzfähig sind. Aus dem Grunde würde ich gerne versuchen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim BKA zu erhalten. Laut meiner Recherche ist dazu ein formloser Antrag beim BKA notwendig. 

     

    Ich möchte deshalb hier nachfragen, ob das von euch mal jemand versucht hat und Erfahrungen zu den Voraussetzungen vorliegen? Reicht das aus, wenn ich einige Matches im Ausland vorweisen kann? Und wo würde man solche Magazine kaufen? Die meisten Händler bieten das ja aufgrund der rechtlichen Problematik gar nicht mehr an.

     

    Ich bin für jede Info dankbar!

     

    VG Forino

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  5. Hallo zusammen,

    ich bin gerade über dieses Thema gestolpert und hätte eine kleine Rückfrage:
    Ich bin im Besitz von 2 Pistolen (CZ Shadow 2 und Walther Q5 SF Expert). Ich würde gerne mit IPSC anfangen (habe erst im Oktober mein SuRT) und habe jetzt hier erfahren, dass meine Q5 Expert wegen des Abzuges nicht für IPSC verwendbar ist. Ich möchte (als blutiger IPSC-Anfänger) jetzt nur sichergehen, dass ich das richtig verstanden habe:

     

    - der Expert-Trigger ist nicht zulässig, weil er eine Sicherung aushebelt, die die Waffe mit anderen Triggern hätte
    - würde ich den Abzug auf den Dynamic Performance Trigger tauschen lassen (das ist dieser hier, oder? https://www.carl-walther.de/produkte/defense-waffen/zubehoer/2849526.html), dann ist die Waffe für IPSC tauglich

     

    Habe ich das so richtig verstanden? 

    Vielen Dank vorab.

    Gruß Forino

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