Muffn
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Frage in die Runde: Wenn nun mein erster Antrag vom Verband kommt und ich diesem bei der Behörde abgebe, erfolgt nun also eine zusätzliche Verfassungsschutzabfrage. Ist nun mit wesentlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen? Evtl. hat ja schon jemand mit seinem Sachbearbeiter darüber gesprochen.
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Werden die "Smith & Wesson M&P 15-22 Magazine 22lr 10rd Polymer" nochmal wieder verfügbar sein?
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vor 2 Stunden schrieb German:
War da nicht was, dass Glock empfiehlt, aus seinen Läufen keine Bleigeschosse zu verschiessen.
Danke für deinen ausführlichen Hinweis. Wie schon geschrieben geht es mir hier um das Bedürfnis, daher ist diese Fragestellung, zumindest für mich, nicht sonderlich relevant.
Mich Interessiert es eher, ob jemand Erfahrung mit Beantragung einer 9mm in der Disziplin 2.45 hat??
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vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:
@Themenstarter: welchen LV / Unterverband vom DSB bist du angeschlossen?
NWDSB
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vor 46 Minuten schrieb Philipp:
Solltest du allerdings damit jemals auf einen Wettkampf gehen, wirst du wohl von Walther GSPs und ähnlichem in .32 S&W Long umrundet sein... Dagegen mit ner Glock und einhändig antreten zu müssen?
Das möchte ich auch gar nicht, ich habe einfach Spaß an 9mm und KK (dann mit Wechselsystem). Diese Disziplinen werde ich dann auch auf Wettkämpfen Schießen.
Eine passende Bleimunition habe ich allerdings auch noch nicht gefunden.
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Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Frage aufgekommen:
Sind zwei Waffen des selben Kalibers (hier 9mm) im Grundkontingent ohne Probleme möglich? Auch wenn es wahrscheinlich nur eine zu schießenden Disziplin gibt?
Die Frage bezieht sich auf die Mitgliedschaft im DSB.
Zum Hintergrund der Frage:
Ich würde mir zum Sportschießen gerne eine CZ shadow 2 und eine Glock 17 zulegen wollen.
Mein aktueller Stand ist:
Die Shadow 2 auf 2.53 weil diese dann nicht in den Kasten für 2.45 passt mit den mitgelieferten Magazinen (wäre zu hoch).
Die Glock dann für 2.45.
Ist eine Glock 17 für die Disziplin 2.45 (Zentralfeuerpistole) erfahrungsgemäß möglich? Die Bedingungen sind laut Sportordnung wären ja grundsätzlich erfüllt.
Oder ist das gar nicht nötig, da ich mich im Grundkontingent befinden würde?
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
in Waffenrecht
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