Zum Inhalt springen

lamb_da

Neumitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von lamb_da

  1. Hallo zusammen,

     

    ein Schützenkollege von mir möchte seinen Waffennachlass vor seinem Tod geregelt haben. Nachdem seine Erben nichts davon wissen wollen, sollen seine Waffen mittels Vermächtnis an mich übergehen. Hierbei sind verschiedene Waffen vorhanden. Bei vier bzw. zwei Waffen stellt sich mir die Frage, ob es waffenrechtliche Probleme geben könnte. Dies wären:

     

    1. Simonov China Mod 43/56
    2. M305 Norinco
    3. VZ 52/57 ---> BDS Positivliste der Selbstladelangwaffen gemäß Kommentar zum Sporthandbuch
    4. Hakim ---> BDS Positivliste der Selbstladelangwaffen gemäß Kommentar zum Sporthandbuch

     

    Die Waffen wurden nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend demilitarisiert bzw. in zivile Schusswaffen abgeändert. Die Waffen unter Punkt 3 und 4 sind auf der BDS Positivliste für Selbstladelangwaffen aufgelistet und dürften somit unproblematisch sein? Zu den Waffen 1 und 2 habe ich leider nur wenig Informationen zu deren waffenrechtlichen Status gefunden. Kann mir hierzu vielleicht jemand weiterhelfen? Da ich selbst mehrere Waffen besitze und das Waffenrecht sich gelegentlich ändert, möchte ich Probleme durch vererbte Waffen gerne vermeiden.

     

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

     

     

    Gürße aus Bayern

     

     

  2. Hey,

     

    falls dein Vereinskamerad noch Student ist, besteht auch die Möglichkeit, dass er sich die VDI über das Normenportal an der Uni/Hochschule anschauen und für sich selbst zu "Studienzwecke" ausdrucken kann.

     

    Gruß

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.