P.E.P
-
Gesamte Inhalte
38 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von P.E.P
-
-
vor 6 Stunden schrieb Rohrzange:
Das mache ich, wenn, dann mit einer SRS. Die darf er nämlich derzeit noch auch ohne Sachkunde in der Hand halten, wenn er über 18 ist.
Es hat schon die kuriosesten Gerichtsverfahren gegeben.
Nicht jede Waffenart gibt es als SRS und teilweise unterscheidet sich auch die Bedienung.
Kurios definitiv - entweder weil sie von Ahnungslosen betrieben wurden oder von ebensolchen. Nicht verstanden werden…
- 1
-
Am 1.2.2023 um 00:38 schrieb Rohrzange:
...
Im privaten Bereich würde ich aber vom Worst Case Fall ausgehen, solange es dazu noch kein konkretes Urteil gibt und nicht von dem, was wir uns alle gerne wünschen.
Wenn ich also jemandem nicht Berechtigten meine Waffe zeigen will, dann lade ich ihn mit auf den Schießstand ein und nehmen noch etwas Munition mit. Dann kann er gleich mal testen, wie das mit dem Schießsport so ist und auf den Schießstand ist es ja, zumindest bis jetzt noch, erlaubt.
…
Wenn ich jemanden zum Schießen mitnehme mache ich Sicherheits- und Technikeinweisung zu Hause um eben dort kostbare Zeit zu sparen!
Urteil wirst Du keins bekommen, weil Deine Ansicht so abwegig ist, dass es niemals vor Gericht gehen wird…
- 2
- 2
-
vor 26 Minuten schrieb TriPlex:
Das IST ja das Schlimme - das falsche Begriffe sich durchsetzen ...
Darum ging‘s hier aber nicht. Hättest Du Führen/Transportieren als Beispiel gebracht, okay (zur Erinnerung, der Faden startete wegen eines Schusswaffengebrauchs, es ging um Rechtsgrundlage/ggf. Rechtfertigungs-/Schuldausschließungsgründe). Du polterst hier einfach nur gern rum, also ciao!
-
vor 8 Minuten schrieb TriPlex:
Jetzt fang' Du nicht auch noch an!
Das ist NotWEHR!
Wo im entsprechenden Paragrafen steht etwas von NotHILFE?
"... von sich oder einem anderen abzuwenden."
Ich habe nie verstanden wieso da selbst Juristen - die ja sonst für Ihre GesetzesTEXT-Reiterei ("Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!") bekannt sind - den Begriff Nothilfe verwenden.
Der Gesetzestext mach da keinen Unterschied, ob der ... Angriff sich gegen "sich" o. "einen anderen" richtet.
Entspann Dich mal - wie Du selbst sagst hat sich der Begriff mehr oder weniger etabliert. Wenigstens ist dann klar ersichtlich was gemeint ist…
-
vor 24 Minuten schrieb TriPlex:
Und seit wann?
Keine Ahnung, aber hier Bsp. Bayern:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-84
Im Prinzip steht da ja auch die Nothilfe beschrieben, aber es ist eben spezieller…
vor 24 Minuten schrieb TriPlex:Doch. Bzw. "damals" (also bevor der "Finale Rettungsschuss" in den Landes-Polizei-Gesetzen geregelt war) brauchte man das.
Ja. Aber hier (Ausgangspost) geht’s ja eben nicht um einen finalen Rettungsschuss - nur weil einer nach einem Kopfschuss tot ist bedeutet das nicht, dass es ein finaler Rettungsschuss war!
vor 24 Minuten schrieb TriPlex:Und - wie ein alter, erfahrener Hauptkommissar so richtig sagte - "Es ist immer gut mehr als nur eine Begründung anführen zu können!"
Das ist ja nun wirklich nie verkehrt!
- 1
-
Geil wie alle beim Thema bleiben…
- 1
-
Am 10.11.2022 um 11:21 schrieb BlackBull:
Ich sehe irgendwie das Problem nicht.
…, fällt das unter Nothilfe.
Habbichjedenfallsmalsogelernt.
Genau genommen ist es ein polizeilicher Schusswaffengebrauch wie ihn jedes dt. Polizeigesetz kennt, da braucht es keine Aufzäumung von hinten aus dem StGB.
- 1
-
Am 10.11.2022 um 11:33 schrieb BlackBull:
Das war der erste offizielle legitimierte finale Rettungsschuss. Passt.
Klingt für mich nicht nach dem finalen Rettungsschuss…
-
Hier, wenn jemand Zeit hat und 450 € Spritgeld brauchen kann:
https://www.mein-check-in.de/landkreis-aschaffenburg/position-259976?fs=e&s=cl
-
vor 30 Minuten schrieb CZM52:
Was kein Problem ist wie ja auch eindeutig belegt wurde
Jain, nur so halb und mit der falschen Begründung.
Aber ja, natürlich darf er alles was er angefragt hat.
-
vor 6 Stunden schrieb callahan44er:
Damit ist alles gesagt!
…
Nein - denn offenbar hat niemand die Frage des TS gelesen/verstanden.
Der ist nämlich wohl kein Wiederlader, würde nur gern wiedergeladene Munition nutzen/besitzen.
-
vor 6 Stunden schrieb kommandant:
Beispiel gefällig?
…
Klingt eher nach „wie man in den Wald hineinruft…“
-
Am 1.1.2022 um 16:20 schrieb Quetschkopf:
Dieses Gerichtsurteil wird schon seit einiger Zeit als Refernenzurteil zum Thema Zuverlässigkeit und Alkohol herangezogen. Meiner Erinnerung nach, wurde dem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt, weil er im alkoholisierten Zustand Geschossen hat und nicht weil er alkoholisiert geführt oder Transportiert hat. Das eine wäre für mich nachvollziehbar, die anderen zwei TBM´s keineswegs und wären auch nicht realistisch umsetzbar bzw. zumutbar.
So etwas kommt halt dabei raus wen man sich an ein juristisches Thema heran wagt ohne juristische Kenntnisse.
Da das der bisher einzige kritische Post am Video war: ja, in dem Video wird so viel Müll erzählt, vergesst es am besten gleich wieder!
Kannte ihn bisher nicht, angeblich macht er ganz gute Sachen bezüglich Technik usw, aber hier… Neben dem rechtlichen auch noch Unterschied Promille/Atemalkoholkonzenzration (und dann wundern wieso er nach kurzer Trinkpause sinkt…)
- 1
-
Da werd‘ ich gleich wieder dran erinnert, wieso ich keine „Sport-Stände“ aufsuche… Wahnsinnn dieses Deutschland 🙉
-
vor 6 Stunden schrieb Alex:
Ahh danke das du uns aufklärst.
Würdest du freundlicherweise einen solchen Antrag stellen? Du kannst uns ja die positive Rückmeldung anonymisiert hier in den Fred reinstellen, oder pm?!
Fragen kostet nix!
mfg
Welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Ich stelle keinen Antrag, weil ich ja nix brauch... 🤷🏻♂️
Da will man was beitragen und dann kommen wir in jedem Forum die Miesmauler 🙄- 1
-
vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:
Nein, tut sie nicht. Übungsplätze gehören der BImA und werden vom BwDLZ als Mieter verwaltet.
Okay, dann halt „die BW“ in der Definition einer Zeit, wo nicht alles outgesourced und privatisiert wurde...
zum Rest: Fragen kostet nix 🤷🏻♂️
-
Am 8.12.2020 um 20:52 schrieb Alex:
Ich will hier keinen Enttäuschen, aber wieso sollte die Bw hier Sportschützen/Jäger/Waffenliebhaber zu so einen Beschussversuch einladen?
...
Wo steht, dass es ein Sposchü/Jäger/Liebhaber ist?
Und: die Bw vermietet durchaus...
-
Bundeswehr fragen.
-
Auch wenn das Thema jetzt schon auf Tresore zu sprechen kam (Recht, Geld, sentimentales usw. ist ja schon alles durch...), was ich bisher vermisse: die praktische Regelung wie die Erben an die Dinger rankommen:
Meine Kombinationen (habe keine Schlüssel) liegen in einem Umschlag sicher verwahrt, bei Leuten die mein Ableben definitiv mitbekommen, so dass die Erben dann auch unmittelbar/zeitnah rankommen. Und keine Angst, meine Lösung ist schon rechtskonform so...
- 1
- 2
-
vor 1 Minute schrieb subjella:
...
Da haben unter Umständen die Fachkräfte schon einmal den Namen.
Nun ja, das ist ja bei einem Geschäftsinhaber nun auch kein Staatsgeheimnis...
- 1
-
Am 7.1.2020 um 14:53 schrieb Proud NRA Member:
...
Aber wenn der Grund für die besondere Gefährdung in einem Amt mit hoheitlichen Aufgaben liegen soll, wäre dann nicht der korrekte Zettel zum Waffentragen die Ersatzbescheinigung?
Kann natürlich auch sein, dass er das probiert hat, abgelehnt wurde, und dann den Weg über den Schein probiert hat.
Nein, Ersatzbescheinigung ist im 55 II geregelt und Bürgermeister kommen da nicht vor.
- 2
-
vor 1 Minute schrieb chapmen:
Offensichtlich warst du dabei und kennst den Polizisten persönlich. Kannst du genauere Angaben zum Ablauf geben? Dann könnte das raten hier beendet werden.
Kann er nicht, er bezieht sich auf den ganzen OT-Kram...
-
und jetzt? Geht also auch andersrum, ist halt unser Rechtssystem und so wie es ausgelegt wird - zurück zum Thema?! Wenn es denn dann mal was belastbares Neues gibt...
VDB-Aktion - Next Guneration
in Waffenlobby
Geschrieben
Das sind die ersten die die Waffenbesitzer fallen lassen wenn es ihnen einen Vorteil bringt…