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Chris4K

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Beiträge von Chris4K

  1. Mir ging es darum, dass ich früher mal von drei Leuten angegriffen wurde und ich dann ein Messer in meinem Arm bekommen habe, habe gar nicht gemerkt dass der jenige ein Messer hatte, habe dieses jedoch aus Reflex mit meinem Arm abgewehrt. Mit einer Schreckschusswaffe könnte ich die Täter zur not einschüchtern dass diese verschwinden oder zur Not mit Gas vertreiben. Da ich bei der Bundeswehr auch schon mit einer echten Waffe Pistole P8 und dem G36 scharf geschossen habe ist mit der Umgang nicht fremd.

     

    Zur Not wäre ein Kubotan nützlich, würde lieber einen Teleskopschlagstock nehmen weil der eine höhere Reichweite hat aber diese sind ja leider nicht erlaubt.

  2. Hallo, ich überlege mir einen kleinen Waffenschein zu beantragen, für Sylvester oder eine Überlegung Wert um eine Schreckschusswaffe verdeckt an einem Holster zu führen.

    Jedoch als ich jünger war hatte ich mal wegen Diebstahl/Sachbeschädigung eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen erhalten und diverse andere Dinge die aber immer eingestellt worden.

    Mich würde interessieren ob dieser Vorfall für eine unzuverlässigkeit sprechen könnte (Hatte aber nichts mit Waffen zu tun) dann bräuchte ich erst keinen Antrag ausfüllen, weil bei einem negativen Bescheid muss man immerhin 3/4 der Gebühren dennoch entrichten.

    Was denkt ihr?

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