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meister2000

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Beiträge von meister2000

  1. Mal eine Sache, die mir wirklich auf der Seele brennt:

    Sicherlich ist es in der Tat so, dass "größere Läden" mehr Auswahl "am Lager" haben und nicht Alles bestellen müssen wie Büma "Schulze" als Einzelkämpfer. Doch machten nicht gerade die "Schnäpchenhascher" die Einzelkämpfer vor Ort kaputt und nicht die "Riesen"????? Ich glaube kaum, dass man (in der Regel) in Mega-Discountern qualifizierteres Personal antrifft, als es ein Büma "Schulze" um die Ecke ist. Des Weiteren sei an dieser Stelle gesagt, dass die riesigen Verkaufsflächen, der gigantische Personal- und Lagerbestand auch irgendwie finanziert werden muss. Das geht auf der einen Seite nur mit Verkäufern und nicht mit Beratern, auf der Anderen nur mit Masse. Niemand hat Geld zu verschenken das sauer erarbeitet wurde, doch Qualität hat nun mal seinen Preis und mein Händler vor Ort ist mir 1000x leiber, auch wenn ich 5€ mehr bezahle, doch ich brauch keine 100e km zu fahren um die 5€ wieder rein zu holen. Die Zeit mal gaaaanz aussen vor gelassen...

    Weiterhin ist es kein Geheimnis, dass die Handelsspanne an "Grünzeug" um ein Vielfaches höher ist, als bei Waffen und Mun. (und sogar ohne Auflagen), so muss man sich nicht wundern, dass die Konzentration nicht mehr auf dem Wesentlichen liegt....

    Wieviele Waffen kauft ein Jäger (nicht zu verwechseln mit Jäger+Sportschütze) und wieviel Munition braucht Er in der Regel in einem Jahr???

    Möge man mich belächeln oder abmahnen, doch für mich zählt die Qualität einer Beratung und dafür bin ich bereit zu zahlen. So unrecht hatte ein Vorredner in Sachen wirtschaftliche Lage nicht. Unsere Geizgeilheit wird in der Tat bestraft....

    Wucher-Preis-Politik und Teuros natürlich aussen vor.....

    Gruß Maik

  2. Tja was soll ich sagen, ich hab jedenfalls keinerlei mit meiner LC! Die angesprochenen Probs mit Klemmern sowie Repetierfehlern hatte ich innerhalb der ersten 100 - 200 Schuss. Mitlerweile hab ich ca. 5000 durchgehauen, ohne Probleme. Ein Auto-Motor muss schliesslich auch erst einmal einlaufen.

    Ich denke einfach mal, der Kollege hat 2 Mal in die Sch... gegriffen. Muß das heissen, dass ALLE Tafos Schrott sind? Ein Bekannter von mir ist gerade das 3. Mal verheiratet, weil Ihm die ersten 2 Frauen weggelaufen sind.....

    Wohl bemerkt, Er ist nicht schwul geworden, nur weil 2 Frauen nicht kompatibel zu Ihm waren....

    Sicherlich gibt es Fabrik-Waffen mit unterschiedlichen Toleranzen, aber das hat jeder Hersteller. Traurig ist nur, dass fa. Kosiol eine extrem vergurkte Kanone vermarktet....wenn es wirklich so war.

    DVC Maik

  3. Die Leute, die solche Regeländerungen diskutieren machen keine Gesetze und Verordnungen. Deren Job ist es andere zu verunsichern.

    Panikmache ist eine der größten und profitabelsten Industrien unserer Zeit.

    :appl::appl::appl:

    ....man siehe die Diskussion Partikelfilter, welche die Automobilindustrie Mitte diesen Jahres zum erliegen brachte, obwohl keinerlei fundierte Aussagen über den steuerlichen Aspekt angesprochen wurden.

    Es wird zu viel zerredet im Lande der Teuronen! :contra:

  4. StGB § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

    (1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt

    verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner

    Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe

    verwirkt.

    (2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht

    oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist,

    sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur

    Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

    358669[/snapback]

    ....soviel zur Theorie

  5. Hier mein Antwortschreiben vom FWR in gleicher Sache vom 11.04. diesen Jahres:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Dem Sachbearbeiter vor Ort sind in dieser

    Frage wohl auch die Hände gebunden, da er gehalten ist, sich an die Erlasse

    des Landesinnenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes Weimar als

    Mittelbehörde zu halten.

    Wie in fast allen anderen Bundesländern existiert auch in Thüringen die

    Weisung an die Behörden, die Beschränkung der Erwerbserlaubnis auf "in der

    Regel" nicht mehr als zwei Waffen binnen sechs Monaten vorzunehmen.

    Auch die anderen Beschränkungen Ihrer WBK stützen sich höchstwahrscheinlich

    auf Erlasse des Thüringer Innenministeriums bzw. des LVwA Weimar. Diese

    Erlasse sind zwar nach unserer Rechtsauffassung nicht dem Gesetz

    entsprechend, jedoch gelten sie solange, bis die bundeseinheitlichen

    Verwaltungsvorschriften eine abweichende Regelung treffen. Diese

    Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz werden voraussichtlich für Herbst

    dieses Jahres erwartet.

    Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne zur Information das Antwortschreiben

    Ihrer Behörde in Kopie zukommen lassen.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

    verbleiben

    Mit freundlichen Grüßen

    xxx xxxxxx

  6. Hallo Kay,

    auch wenn hier wieder alle brüllen -> Klagen! , es nützt erst einmal nichts!

    Dir bleibt kurzfristig nur die Möglichkeit, ein Bedürfnis vorzulegen! Hatte die Gleiche Situation vor 2 Monaten in Thü und es gab auch keine schriftliche Begründung, sondern gleich die Aufforderung zum Verkauf binnen 14Tage! Wenn Du magst, schick ich Dir den Kommentar vom FWR zu meiner Geschichte, einfach email schicken.

    Das Problem ist, der SB sitzt genau zwischen 2 Stühlen und logischerweise ist Ihm sein Job wichtiger als Deine Waffe.... Es gibt in einigen Bundesländern interne Dienstanweisungen, das hab ich aus meinem SB nach mehrstündigen Diskussionen herausgehört. Nicht Er, sondern die jeweiligen Innenministerien sind die "Übeltäter". Im Herbst sollen die neuen Verwaltungsvorschriften herauskommen, aber bis dahin kann durch die Rot-Grün-Flucht alles ganz anders sein.....

    Also mein Tip, Bedürfnis, sonst kannst Du die Waffe vergessen......weil der Klageweg sehr lang sein kann. Ziehst Du dennoch die harte Tur durch, was ich grundsätzlich begrüsse, verkauf das Teil sofort an den BüMa Deines Vertrauens für 1€.....selbstverständlich mit Rückkaufvertrag.....

    D st in der Beziehung einfach zum K....

  7. Dann dank ich Euch für die vielen Tips und Anregungen! Dass dieses Prozedere rechtswidrig ist, ist mir schon klar. Die armen Schweine (SB und -rinnen) sitzen voll zwischen den Fronten und passen logischer Weise auf ihren schönen und warmen Stuhl auf. Tät ich ja selber so :-)) Ich werde jedenfalls auf Konfrontation gehen. Sollte immer noch kein Weg um erneute Bedürfnisse führen, dann hilft halt nur noch Klage.

  8. Ja gut, Quatsch hin oder her. Nur was, wenn die Damen und Herren vom Erlaubniswesen darauf bestehen? Und das tun Sie nun mal. Sämtliche Argumentationen haben nichts gebracht. Selbst der Händler, bei dem ich die Waffe erwerben möchte, kam mit hängenden Flügeln zurück. Er rieth mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Nur wat bringt dat? Stress für weitere Eintragungen auf jeden Fall. ODER?

  9. Hallo zusammen. Ich bin seit kurzem Sportschütze und möchte mehrere Disziplinen schiessen. Ich habe die Grüne und die gelbe WBK bekommen. Jetzt der Hammer: Meine Behörde (in Thüringen) möchte für jeden Einzellader ein "erweitertes" Bedürfnis und sowiso und generell darf ich eh nur 2 Langwaffen pro Halbjahr erwerben. Auf meine Frage, was unter "erweitert" zu verstehen wäre antwortete man mir, "naja, halt ein Bedürfnis". Von diesem Eiertanz hatte ich zuvor schon hier im Forum gelesen, aber etwas baff war ich schon.

    Frage: Ist dieses Prozedere eigentlich nicht ganz so, wie es im neuen Waffengesetz erleutert ist? Was kann man gegen diese Willkür unternehmen?

    Von einer "internen" Anweisung des Thüringer Innenministeriums hab ich auch schon gehört, aber was soll denn das bitte sehr?

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