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  1. Ist doch gut für dich XD. Aber das beantwortet die Frage nicht ^^ Ach cooles GIF übrigens.
  2. Keine Ahnung was genau du mit der Ausage sagen möchtest, aber werde wohl so verfahren wie Harry vorgeschlagen hat. Zum Thema Satzbau ist es gut möglich, das der vlt grad nicht so sortiert wirkt, weil ich grad bisl ausgelaugt vom lernen bin^^ . Vlt auch an meiner Legasthenie, hab trotzdem BWL Studium (bald) und Ausbildung ohne probleme gepackt. aber @Olga von der Wolga jetzt hast mich eigentlich neugierig gemacht, was meinst du?
  3. Naja dann wäre ja wohl die leichteste und günstigste Art herauszufinden, ob mittlerweile einem solchen Erwerb was im Wege stehen könnte, da ja das Verfahren wohl relativ ähnlich ist,wäre die Beantragung eines kleinen Waffenscheines (auch wenn ich so nen Teil eigentlich nicht wirklich sinnvoll finde). Aber nochmal zum Verständnis, Prinzipiell dreht es sich bei sowas ja um §6 Absatz 2, wo die persönliche Eignung aufgrund von Sucht in Frage gestellt wird. Aber da wiegesagt niemals von Konsum die Rede war und auch die Führerscheinstelle gelegentlichen Konsum o.ä nicht in Betracht gezogen hat, sollte es doch prinzipiell auch falls noch iwo ein Eintrag existieren sollte aufgrund des Alters des Eintrages unrealistisch sein meine persönliche Eignung nach der Zeit noch in Frage zu stehen. Also wie gesagt wäre dankbar, wenn jemand etwas Ähnliches hinter sich hatte und genauer Bescheid weiß.
  4. Naja Ferien sind relativ, würde ehr sagen Prüfungsphase^^ Zum thema genauer Infomieren, ja es ist mir bekannt das die Frage wohl bereits des öfteren gestellt worden ist, jedoch sind die antworten teils ehr solala. Und Prinzipiel würde ich selber sagen was die rechtslage angeht --> Da wegen geringfügikeit fallengelassen --> Keine eintragung ins Bundeszentralregister --> da über 2 Jahre her auch kein Eintrag mehr im Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister --> und angeblich ist sowas nach 5 Jahren aus ausm INPOL raus --> angeblich mitlerweile nun weise Weste. Aber wie das nun alles in der Realität ist . Habe halt immernoch das Gefühl da könnt iwo noch was stehen..... Hab halt mal gehoft das vlt einer mit Erfahrungen in dem berreich Antwortet, da alle Themen ja meist ehr so ausgehen ala kann sein, kann aber auch net sein Aber schonmal schön zu sehen das hier wohl alle ganz lustig drauf sind^^
  5. Hallo liebes Forum, ich hoffe mal ich bin in dieser Rubrik richtig da ich nun voraussichtlich bald mit meinem Studium fertig bin und endlich wieder in eine größere Stadt mit Schützenverein ziehe, wollte ich aufgrund von Technikbegeisterung an älteren Langwaffen und Spaß an der Freude in einem Schützenverein beitreten. Kurz zu meiner Person: Ich bin 26 Jahre alt und habe bereits ein paar Mal Im Schützenverein die Möglichkeit mit Unterhebelrepetierer schießen zu dürfen genossen. Zudem habe ich als kleiner "Stöpsel", immer mit einem Luftdruckgewehr im Garten auf Zielscheben schießen dürfen und relativ viel Spaß dabei gehabt (mein Opa war Förster und Jäger) und wir hatten einen weitläufigen Garten. Natürlich würde ich gerne nach dem ich einige Zeit im Schützenverein war, dann auch mal die Möglichkeit haben einen eigenen Unterhebelrepetierer zu erwerben. Jedoch habe ich Angst das ich erst gar keine WBK bekomme. Da ich in meiner Jugend einmal ein kleineren Zusammenstoß mit der Polizei in Verbindung mit dem Besitz von BtM (0.5g Cannabis) hatte. Das Verfahren wurde übrigens wegen Geringfügigkeit nach §31a BtmG eingestellt und auch kein Konsum wurde nachgewiesen, so dass es auch gar nicht erst zu Problemen mit dem Führerschein kam. Jedoch hatte ich vor 3 Jahren einmal einen kleinen Autounfall und nachdem die Polizei meine Daten durchgegeben hat, durfte ich erst einmal zum Drogentest, dieser war selbstverständlich negativ. Mir stellt sich nun bloß aber die Frage inwieweit mir diese einmalige Jugendsünde aus dem Jahr 2012 einer WBK entgegensteht. Also inwieweit solche alten Delikte bei denen es Ja reintheoretisch nie zur Eintragung im Bundeszentralregister kam, sondern lediglich eine Akte beim Staatsanwalt erstellt wurde und evtl. eine Eintragung in das INPOL im Wege stehen kann. Ich möchte nochmals betonen das Ich seit diesem Vorfall nie wieder wegen irgendetwas auffällig geworden bin und auch daraus gelernt habe. Ich weiß das alles in dem Zusammenhang nicht gerne gesehen wird und ich ärger mich auch tirisch über meine damalige "Dumheit", aber im nachinhein kann mann es leider nichtmehr ändern.
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