Golf2
-
Gesamte Inhalte
2 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Golf2
-
-
Hallo zusammen,
ich habe gestern meine Sachkunde gemacht und daraus ergibt sich eine Frage.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen.
Auf der Sachkunde wurde gesagt, das wenn ich eine 9mm kaufe diese einen Eintrag in der grünen WBK belegt. Wenn ich einen Einstecklauf kaufe, dies für meine zweite Waffe des Grundbedürfnises egal ist. Ich kann mir also noch eine zweite Waffe z.B. .40sw kaufen.
Sollte ich jedoch einen Wechsellauf / Wechselsystem für die 9mm kaufen, wird dies in der WBK eingetragen und somit kann ich keine weitere Kurzwaffe erwerben.
Im Vereinsheim hieß es allerdings, das ein Wechsellauf eben NICHT als zweite Waffe gewertet wird.
Ich würde halt gern eine Waffe mit Wechselsystem kaufen und nicht meine zweite Waffe damit blockieren.
Wer weiß Rat?
Wechselsystem 9mm auf 22.lfb
in Waffenrecht
Geschrieben
Das sind eine Menge Antworten und zwei unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern. Da ich aus Bochum NRW komme, wäre es interessant zu wissen, wie das hier gehandhabt wird?
Natürlich kann ich auf die Barrikade gehen, aber schön wäre es, ich wüsste vorher ob ich mich auf einen Rechtsstreit vorbereiten muss oder ob die mir das erlauben wie es im Gesetz steht.
Ich möchte Glock 17 9mm und dazu ein Wechselsystem .22lfb.