Bischofga55913
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Beiträge von Bischofga55913
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vor 5 Minuten schrieb schiiter:
Alle Infromationen, welche in §12 WaffG nötig sind.
Es könnte sein das du bereits WBK-Inhaber bist (auch wenns unwahrscheinlich ist, möglich)
Wir wissen nicht, ob du in einer schießsportlichen Vereinigung bist
....
Einfach mal den § durchprüfen, nach den Voraussetungen
Ok ich werd ma schauen.
wbk inhaber bin uch nicht, in einer schießsportlichen Vereinigung bin ich
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vor 3 Minuten schrieb German:
Im Übrigen:
Hast Du eine WBK oder nur eine "erfolgreich" abgeschlossene Sachkundeprüfung?
Ich wollte damit sagen das ich keine wbk habe.
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vor 17 Minuten schrieb schiiter:
Was hast du denn zu bemängeln?
Es fehlen leider einige Informationen ob möglich oder nicht.
Grundsätzlich geht das natürlich.
Kann man so aber nicht beantworten.
Welche Informationen fehlen denn alle?
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Hallo,
Ich bin neu hier und hab gleich ne Frage;)
Ich hätte die Möglichkeit mir zum üben Waffen von einem Bekannten auszuleihen. Allerdings ist dieser nicht so oft im Schützenheim.
Darum wollte ich wissen ob es ne Möglichkeit gibt dass ich diese ohne Eintrag in die wbk zum schützenheim befördern darf.
Meine Sachkundeprüfung habe ich erfolgreich abgeschlossen.
Vielen Dank um Voraus
Leihen einer Waffe
in Waffenrecht
Geschrieben
Vielen Dank an alle die geholfen haben:)