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derholzhaeuser

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Beiträge von derholzhaeuser

  1. Hier noch einmal ein paar Zahlen aus Niedersachsen (zuständige Behörde Stadt ):

    Neuausstellung WBK  56,- Euro

    Ein- / Austrag WBK gelb 12,78 Euro

    Regelabfrage / Aufbewahrungskontrolle 0! ( Landkreis 27,- Euro )

    UB-Bescheinigungen / Pulverschein je 50,- Euro, Erweiterungen kostenlos

    Apropos Zwischenlagerung. Ich habe schon öfters wettkampftaugliche Gewehre ( i.d.R. sehr günstig erworben ) erst auf

    meine WBKs eintragen lassen. Sobald meine Kollegen ihre eigenen Wbks haben, überlasse ich ihnen die Waffen kostenneutral.

    Vorteil, sie können in der Zwischenzeit mit den Waffen schon trainieren und Wettkämpfe schießen. Fördert das Gemeinschaftsgefühl

    und der Forderung  nach der notwendigen Ausübung des Schießsports wird genüge getan.

     

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  2. vor 35 Minuten schrieb Doggenrotti:

    Nö. 

    Unser Verein hatte normal gelbe und grüne WBKs. 

    Frag euren SB bloß nie nach einer VereinsWBK. Nicht, daß er womöglich kollabiert.

    Oder noch schlimmer, sich sachkundig macht.

  3. Oh armes Elend, gleich erst mal wieder auf verschimmelte DSB Vereine und die üblichen Verdächtigen schimpfen.

    Fakt ist, früher lagen die Erarbeitung der Richtlinien und die Ausbildung der SSV im Wesentlichen beim DSB. Natürlich

    gab es auch für zivile Schießstände SSV der Berufsgenossenschaften, der Polizei , öffentlich bestellte der IHK usw.

    Seit 2012/15 ist nunmehr der DSD und seine SSV komplett raus ( es sei denn, die SSV lassen für teuer Geld upgraden ).

    Sollte einer die DEVA kennen, würde ich die mal fragen, wer federführend bei der Erstellung der neuen Richtlinien war.

    Die meisten -Polizei SSV- sind übrigens in der Regel keine Polizisten, sondern Angestellte im polizeilichen Verwaltungsdienst.

    Über unseren SSV, ehemaliger Ausbilder KSK und Schießausbilder BKA, kann ich nur sagen: prakmatisch, immer drauf bedacht die Kosten klein

    zu halten und jeder Zeit den Vereinen mit Rat zur Seite stehend.

    Er schaute sich die Stände vor der Abnahme kostenlos an, und zeigte vorher schon auf, was gemacht werden mußte.

    Aber auch er kann nicht mehr so flexibel die Richtlinien auslegen, wie es früher möglich war.

    • Gefällt mir 1
  4. Wir haben ( DSB seitig ) in Niedersachsen, schon vor ein Paar Jahren, in Rahmen einer Ausbildertagung Waffensachkunde, darüber diskutiert, die Schützen zur Führung eines Schießbuchs zu verpflichten.

    Ergebnis natürlich nein. Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage. Wir empfehlen natürlich Seine Führung.

    Außerdem, diese 12/18 (gibt sowieso nur noch die 18) Regelung gilt nur für den Ersterwerb einer Waffe. Der Austausch eines defekten "Sportgeräts" bedeutet aber eindeutig die Aufrechterhaltung eines Bedürfnis.

    D.h. überspitzt gesagt, einmal im Jahr die Vereinsmeisterschaft mitschießen, reicht.

    Unser Vereisvorsitzender, in NRW wohnhaft, hat sich die Vortdauer seines privaten des Bedürfnis selbst bestätigt. Wurde so akzeptiert.

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