Wir haben einen Revolver aus dem Besitz unseres verstorbenen Schwiegervaters gefunden - war zusammen mit der WBK aufbewahrt. Es handelt sich aber um ein Model mit Kaliber 4mm R lang und dem F im Fünfeck. Munition war nicht dabei. Die 4 Wochenfrist für eine Erben WBK ist lange verstrichen - wir wußten gar nicht, dass das Ding vorhanden war. Die Schwiegermutter nimmt an, dass er das Ding schon vor "ihrer Zeit" gekauft hat.
Wie könnte man da jetzt vorgehen, wenn wir das Teil behalten wollen? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Erben WBK für die Schwiegermutter beantragen?
Oder Sachkundelehrgang machen und selbst eine WBK beantragen für diese (vermutlich) bedürfnisfreie Waffe? (Mittelfristig würde ich sowieso diesen Weg gehen, aber das dauert ja ein paar Monate und wir haben die Waffe ja nun gefunden)
Gibt es für diesen 4mm Lauf ein Blockiersystem oder kommt man da drum herum weil es keins gibt?
Wir wohnen in Bayern, falls das eine Rolle spielt.
Viele Grüße und danke für gute Tips,
Uin