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ExOSP

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Beiträge von ExOSP

  1. vor 25 Minuten schrieb ASE:
    Zitat

    Denn die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die dem Antragsteller erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse gem. § 45 Abs. 2 WaffG zu widerrufen gewesen seien, weil er nicht mehr die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit besitze, da er seine Waffen durch die Übergabe des Schlüssels zu seinem Waffenschrank (jedenfalls) einem zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigten Dritten überlassen habe 5 Abs. 1 Nr. 2 c WaffG), ist auch in Ansehung dieses Vorbringens nicht zu beanstanden.

     

     

    Das sind dann Urteile, auf welche sich andere Gerichte dann beziehen werden. 

     

    Wobei das OVG dann doch etwas mehr dazu schreibt als das obige: 

     

    ...Da der Antragsteller dem als Mieter einer Wohnung in seinem Haus wohnenden Herrn D. nicht nur die Schlüssel zu seinem Waffenschrank, sondern unstreitig auch einen u.a. für die Tür zu seiner Wohnung passenden Generalschlüssel überlassen hatte (so die ausdrückliche Bestätigung im an den Antragsgegner gerichteten Schreiben vom 28. Oktober 2010, Bl. 88 ff. des Verwaltungsvorgangs), hatte dieser die Möglichkeit, selbständig und ohne Mitwirkung des Antragstellers über die Waffe zu verfügen.

  2. Rein rechtlich spräche doch eigentlich nichts dagegen, die Schlüssel bei einem anderen Legalwaffenbesitzer mit 1er Schrank und Zahlenschloss einzulagern, oder? 

    Das hätte dann gleich noch den Vorteil, dass bei einer unangemeldeten Kontrolle erstmal gar nichts läuft, da der 1er Schrankbesitzer nicht vor Ort ist:teu38:

    Im eigenen Fall zwar unnötig, da mit Kind im Haus ein Schlüssel in der Hosentasche oder in Verstecken nicht wirklich sicher ist, aber als Option für LWB die alleine leben?

  3. vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

     

    Da die Vorgabe für Munitionsaufbewahrung lediglich ein Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloß ist, sehe ich da kein Problem, so lange nicht im gleichen „B“ Schrank Waffe und dazugehörende Munition aufbewahrt werden.

    Stop! Du versuchst da Logik und Verstand anzuwenden. Das geht gar nicht beim Waffenrecht.image.jpeg.edc77ca2258fce248639ca3819b4b169.jpeg

     

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  4. Was mache ich dann eigentlich mit dem Schlüssel für den Munitionsschrank? Am Schlüsselbund geht der ja auch nicht, denn gemäß OVG Münster habe ich nicht ständig die Kontrolle darüber. 

    In einem 0er Schrank darf ich nur Waffen aber keine dazu passende Munition lagern. Wäre nun die Lagerung von Schlüsseln zu einem B-Schrank in dem Waffen lagern und Schlüsseln zum Munitionsschrank in einem 0er Schrank zulässig? 

    Der Wahnsinn in diesem Land hat ducrhaus Methode:man_in_love:

  5. vor 16 Minuten schrieb ASE:

    Ja? Warum wurden den beiden Jägern dann die Knarren geklaut? Nein? Doch?! OH! Wie viele Fälle kennst du nicht, weil sie den Enzug der WBK ohne Klage akzeptiert  haben?

    Es ist also ein Problem. 

    Bestimmt nicht weil sie den Schlüssel beim Schlafen unterm Kopfkissen hatten:spiteful:

     

    vor 17 Minuten schrieb ASE:

    - Wie verhinderst du die Gefahr das unbefugten Zugriffs?

    Ich binde ihn beim Schlafen an meinen Willi und da spielt keiner dran rum ohne dass ich wach werde!:rofl:

  6. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

     

    Das ist doch völliger Unsinn. Wenn bei der Kontrolle  der Schlüssel sicher "am Mann" ist, was wollen sie dem Kontrollierten anhängen?

    Würde eigentlich nicht die Angabe ausreichen, dass der Schüssel bei einem (ggf. zu nennenden) LWB mit adäquatem Tresor und Zahlenschloss gelagert ist. Diesem wird dadurch ja kein Zugang zu den Waffen in der eigenen Wohnung eingeräumt, da er nur den Tresor- nicht aber den Hausschlüssel hat?

  7. vor 1 Minute schrieb karlyman:

     

    Na ja, wenn du z.B. reinigst, Trockentraining machst, dein neues Visier installierst (...) ist es wohl nicht weggeschlossen.

    Aber das ist (wie ebenfalls hier im Thread genannt) bei richtigem Agieren auch kein Problem.

     

    Ich dachte aus dem Kontext wäre klar, dass damit gemeint ist, wenn ich nicht die tatsächliche Herrschaft darüber ausübe, d.h. wenn mich z.B. beim Trockentraining ein dringendes menschliches Bedürfnis überkommt schliesse ich sie halt erst weg und gehe dann zur Schüssel...

  8. vor 36 Minuten schrieb Andor:

    Allerdings wurde jetzt durch die Urteilsbegründung ein Präzedenzfall geschaffen, der für andere Waffenbesitzer zum Problem werden könnte.

    Also wer's wirklich drauf anlegt braucht dann halt eine Videotürklingel. Den Rat von der E.A.V. befolgen und nur elektronisch rangehen.

    Wenn es dann heißt: "Unangemeldete Waffenverwahrungskontrolle!" kann man ja eloquent antworten: "Ich bin gerade bei der Waffenreinigung und muss die ganzen Waffen jetzt zuerst wieder zusammenbauen und einschließen, bevor ich zur Türe kommen kann. Da müssen Sie sich jetzt leider noch 15 Minuten gedulden!"

     

    Kommt für mich sowieso nicht in Frage, mit Kind im Haus ist immer alles weggeschlossen.

  9. Super, wenn die Studienabbrecher und naturwissenschaftlich unbefleckten in Brüssel jetzt noch anfangen Elemente auf die Verbotsliste zu setzen. Da gibt es noch einige andere, die giftig sind. Ich würde dann emfehlen gleich das giftige Kobalt mit zu verbieten, dann können sie die Batterieautos nämlich mitbegraben! 

    Vor rund 500 Jahren lehrte bereits Paracelsus, dass die Dosis das Gift mache. In Anbetracht den gesunkenen Bleiwerten im Blut verglichen mit den 90er Jahren (vgl. z.B. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0013935122015110) frage ich mich, woraus sich überhaupt ein Handlungsbedarf ergibt - aus der Sachlage oder basierend auf Ideologien? Böse Zungen könnten dies auch von zu hohen Bleikontaminationen der Entscheidungsträger oder deren Eltern zurückführen...:diablo: 

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  10. vor 21 Minuten schrieb Elo:

    Leute, wir sind doch in D.

    Selbstverständlich gibt es heute dazu in den meisten Bundesländern Verordnungen, schon die Reichsgaragenordnung 1939 hat sich vor über 80 Jahren in 44 Paragraphen zu dem Thema ausgelassen.

    Sch vorher gab es in Bayern die Verordnung und oberpolizeiliche Vorschriften über die Einstellung von Kraftfahrzeugen vom 13. Juli 1931.

     

    https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

    Und jetzt brauchen wir noch die Reichs.. äh Bundeswaffenschrankordnung der Ampel:rotfl2:

  11. vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

    Wie ist das eigentlich wenn die zur unangemeldeten Kontrolle kommen, man den Kontrolleuren den verschlossenen Schrank zeigt und man dann mitteilt das die bitte einen Termin ausmachen sollen da man vorher erst den Schlüssel aus dem Bankschließfach holen muss?

    Dann musst Du später auch noch eine Bescheinigung der Bank mitbringen, dass das Schließfach mindestens die Sicherheitsstufe deines Schranks hat :crazy:

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  12. vor 12 Minuten schrieb ASE:

    Die in der Tat stattfindende Acylierung funktioneller Gruppen in Proteine 

    Danke für die Bestätigung meiner Aussage.

     

    vor 17 Minuten schrieb ASE:

    Beim Zerbersten eines Tanks Ammoniak in einem Auto oder Haus würden so schnell absolut toxische Konzentrationen erreicht werden, dass die Signalwirkung des Ammoniakgeruchs, wenn durch die Vergiftung der Riechzellen überhaut noch wahrgenommen, absolut nebensächlich wird.

     Wie oben dargelegt betrafen meine Aussagen eine Pipeline und keine Speicher beim Endverbraucher. 

     

    vor 21 Minuten schrieb ASE:

    Das in der Reaktion mit Wasser ebenfalls gebildete Ammoniumion ist allerdings, anders als Phosgen, stabil und kann sich im gesamten Organismus als Zellgift verteilen und dort den Citratzyklus zum erliegen bringen.

    Ja, aber die Dosis macht das Gift. Das Ammoniumion ist so giftig, dass man es selbst in Backpulver benutzt...

     

    Weiß man - als Ex-Chemiker:keulebaeh:

  13. vor 2 Stunden schrieb ASE:

    Und auch das Phosgen verätzt wenigstens nur die Lunge und vergiftet nicht den gesamten Organismus, wie das Ammoniak so tut...

    Phosgen ist ungleich toxischer als NH3 und besonders gemein da man die Inhalation im Gegensatz zu Ammoniak nicht als störend empfindet. 

    Zudem verätzt es nicht nur die Lunge aufgrund der sich bildenden Salzsäure sondern acyliert auch die Proteine. Sollte man als Chemiker eigentlich wissen. 

     

    vor 2 Stunden schrieb ASE:

    Ja, was könnte schon passieren, wenn der toxische Ammoniak aus deinem Auto- oder Haustank entweicht

    Meine obigen Aussagen betrafen eine Pipeline, keine Speicher beim Endverbraucher und da halte ich das Risiko für handhabbar. 

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