NewWBK
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WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Spinner. Interessant. Danke fuer die Information. Dann war der Anwalt die 50,- Euro die ich in ihn investiert habe offenbar nicht wert. 1. Ich habe nicht behauptet, dass 0.03 Promille = 1 Glas Bier sind. 1 Glas Bier entspricht bei einem Durchschnitssmann in zwischen 0.1 und 0.2 Promille. 0.03 Promille sind dementsprechend ein Schluck Bier. Und diese 0.03 Promille machen den Unterschied zwischen der Bewertung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ich glaube ich habe es schon 20x geschrieben, aber auch fuer dich nochmal: Dass die Trunkenheitsfahrt ansich der Fehler war ist mir schon klar, trotzdem aegere ich mich, dass ich wegen "einem Schluck" anstatt nur fuenf Jahre gleich 10 Jahre bestraft werde. Klar, waere ich nicht betrunken gefahren waere ich gar nicht bestraft. Weiss ich selbst. Dumme Kommentare hier immer wieder. -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Muss ich nicht verstehen, oder? Nein, das hat er nicht. Willst du damit also sagen, dass die Polizei nicht nur ihren eigenen Datenbestand prueft und somit die eigenen Erkenntnisse weitergibt (bzw. keine Erkentnisse weitergibt, weil zu meiner Person nichts mehr gespeichert ist), sondern stattdessen auch eine Abfrage beim Verkehrszentralregister und anderen dritten Stellen macht und die Auskuenfte daraus mit in ihren Bericht uebernimmt? -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Hallo nochmal. Die Trolle die mich als Troll beeichnen ignoriere ich jetzt einfach mal. Ich habe zwischenzeitlich Ruecksprache mit einem Anwalt gehalten und meiner WBK duerfte nichts im Weg stehen. Begruendung: - BZR: Keine Eintragung mehr (Ein verstecktes BZR gibt es nicht. Tilgungsreife Eintraege werden ein Jahr noch ausgeblendet und nicht weitergegeben und dann endgueltig geloescht.) - Staatsanwaltschaftliches Verfahrenregister: Keine Eintragung mehr (Geprueft durch Auskunft nach BDSG) - Polizeibehoerde am Wohnsitz wo ich auffaellig wurde: Ebenfalls nichts mehr gespeichert (Geprueft durch Auskunft nach BDSG) Damit begrenzt es sich auf die noch vorhandene Eintragung im Fahrereignungsregister (auch als Verkehrszentralregister bekannt) und somit ist auch nur die schon in meinem Eingangspost formulierte Frage massgeblich: Hier wurde mir vom Anwalt versichert, dass die Waffenbehoerde das Fahrereignungsregister (Verkehrszentralregister) NICHT prueft. Somit steht meiner WBK nichts im Weg. Wie ich inzwischen auch auf Hinweis des Anwalts erfahren habe, stehen die Ueberpruefungswege bei Antragstellung klar geregelt im Waffengesetz Paragraph 5. Ein Hinweis darauf und man haette sich die ganze Diskussion hier sparen koennen. Das nur mal an die Neunmalklugen hier gerichtet die sich bei mir als Noch-Laien denken so aufspielen zu koennen aber offensichtlich dann doch nicht mal so eine klare Fragestellung beantworten koennen obwohl sie angeblich Vollprofis sind. Die Frage war klar: Es gibt keinen Eintrag mehr ausser im Fahrereignungsregister. Wenn ich das schreibe, dann meine ich das auch so. Und die Antwort darauf ist wie ich jetzt weiss auch klar: Im Paragraph 5 steht klar geregelt, dass nur BZR, Verfahrensregister und oertliche Polizei geprueft werden. Aus die Maus. Ich denke als jemand der schon laenger eine WBK besitzt und fuer den das Gebiet anders als bei mir kein Neuland mehr ist, sollte man das eigentlich schon wissen. Stattdessen wird hier eine riesige total unnoetige Diskussion entfacht. Aber ich bin der Troll, ist klar... Naja, was rege ich mich auf. Den tatsaechlich hilfbereiten Usern nochmal Danke! LG NewWBK -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Tut mir leid, aber hier muss ich doch auch nochmal antworten Hättest Du meinen Eingangspost richtig gelesen, wüsstest Du, dass meine Frage nicht bezüglich des BZR war sondern bezüglich des Fahrereignungsregisters -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Danke noch für deinen Beitrag! Deinen Tipp werde ich mal unter die Lupe nehmen ob es da Möglichkeiten gibt. Auf jeder Fall keine schlechte Idee. Die Möglichkeit hatte ich so noch gar nicht in Betracht gezogen. LG -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Danke an joker_ch für den Beistand. Ich hatte schon den Eindruck, dass sich hier wirklich nur Heilige tummeln und niemand der auch mal Fehler macht bzw. Verständnis dafür hat, dass Menschen auch mal Fehler machen Ich wollte hier eigentlich keine off-topic Diskussion starten über Alkohl und WBK. Jemand mit einem Alkoholproblem sollte keine WBK haben. Da sind wir uns denke alle einig. Ebenso stimme ich vollkommen zu, dass wenn jemand mit Alkohol aufgefallen ist, die Waffenbehörde genauer hinsehen sollte. Aber, und da kann sich gerne der ein oder andere hier drüber aufregen dass ich das schreibe: Es sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben! Ja, ich wurde 2x mit Alkohol am Steuer erwischt. Und ja, da gab es eine bedeutend höhere Dunkelziffer. Diese Jahre in denen ich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnahm und dabei auch 2x erwischt wurde, waren meine "Partyjahre" mit Anfang 20. Ja, ich war verantwortungslos zu dieser Zeit. Ja, ich habe dabei das Leben anderer und auch mein eigenes Leben gefährdet. Aber auch ja, durch die dann nötige MPU war ich gezwungen mich mit mir und meinen Handlungen tiefgehend auseinander zu setzen. Eine MPU besteht man nicht einfach mal im vorbeigehen. Dazu gehört eine tiefgreifende Analyse des eigenen Verhaltens und eine nachhaltige Veränderungstrategie. Ich hatte ein Alkoholproblem. Aber Achtung: Ein Alkoholproblem bedeutet nicht zwangläufig Abhängigkeit. Auch der leichtsinnige Umgang mit Alkohol und das sogenannte "Stimmungstrinken" bei Partys fallen schon darunter. Die offizielle anerkannte Definition geht sogar dahin, dass ein Weitertrinken nachdem man bereits die Wirkung des Alkohols spürt als problematischer Umgang zu verstehen ist. Und wer war hier noch nie betrunken? Ich möchte damit Alkoholproblematiken oder mein Stimmungstrinken zur damaligen Zeit jetzt nicht verharmlosen. Ganz im Gegenteil. Ich möchte damit nur erklären, dass Alkoholprobleme schon viel früher als bei der Abhängigkeit anfangen und im Gegensatz zu vielen Geburtstagssäufern bin ich mir dessen bewusst, dass auch schon geringer erhöhter Konsum durchaus problematisch sein kann. Wie dem auch sei. Dadurch dass ich mein Verhalten damals aufgearbeitet habe, konnte ich auch eine Änderung herbeiführen. Ich habe seitdem nie wieder alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt. Und völlig unabhängig davon, bin ich dem Party machen inzwischen auch schon eine ganze Weile entwachsen und mein Alkoholkonsum beträgt nahe 0. Wenn ich zurück schaue auf die letzten 1-2 Jahre, hab ich insgesamt vielleicht 3-4x ein einzelnes Bier getrunken. Ich denke damit werde ich hier im Forum wahrscheinlich einer derjenigen sein die am wenigsten trinken. Ich finde es etwas schade, dass die Diskussion jetzt dahin abgedriftet ist. Auch dass hier gesagt wird, man dürfe keine Gesetze und Regelungen anzweifeln. Ein guter und rechtschaffender Bürger zu sein bedeutet nicht, dass man der totalen Obrigkeitshörigkeit verfällt. Wer so denkt kann gleich dafür eintreten, dass Wahlen abgeschafft werden. Denn jede Wahl einer nichtt regierenden Partei zielt darauf ab, dass bestehende Regeln des Zusammenlebens geändert bzw. nach den eigenen Wünschen optimiert werden. Das nennt man Demokratie. Und da ich mich als Demokrat verstehe, nehme ich mir auch das Recht zu sagen, dass ich 10 Jahre Speicherfrist bei einer bestanden MPU, bzw. die daraus resultierende wahrscheinliche Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes für unverhältnismäßig erachte. Damit stelle ich mich nicht gegen das Gesetz. Gegen das Gesetz würde ich mich stellen wenn ich mir aufgrund dieser Situation eine illegale Waffe kaufen würde. Aber es darf wohl erlaubt sein bestehende Regeln zu kritisieren. Ich kenne mich und meine Persönlichkeit. Ich weiß dass ich absolut verantwortungsbewusst bin und meine Partyjahre keine Aussagekraft über mein heutiges Ich haben. Ich weiß dass andere das nicht wissen können und deswegen dann verständlicherweise vorsichtig sind. Aber wenn jemand eine MPU bestanden hat, 6 Jahre lang nicht mal mehr geblitzt wurde, dann sollte man die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. Eine bestandene MPU bestätigt dem Begutachteten, dass es keine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zu führen. Wieso im Waffenrecht eine andere Beurteilung statthaft sein soll als im Straßenverkehr (auch Kraftfahrzeuge sind Waffen!), erschließt sich mir nicht so ganz. Damit verabschiede ich mich erstmal. Ich werde einen Anwalt kontaktieren um meine Situation verlässlich beurteilen zu lassen. Und danke an die (wenigen) Kommentatoren die hier vernünftige und vorallem themenbezogene Beiträge geschrieben haben! -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Habe ich etwas anderes geschrieben? Natürlich bin ich wegen meiner Trunkenheitsfahrten in der Breitagne, das steht doch völlig außer Frage. Aber man darf wohl das Recht haben die Verhältnismäßigkeit der Speicherfristen in Frage zu stellen und in meinem Fall ist es eben ein 1/4 Glas Bier (genau genommen sogar weniger, eher 1/5 0,33er Glas), dass aus 5 Jahren mal eben 10 Jahre macht. Strafen sind wichtig und richtig, aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben. Eine Verdopplung der Speicherdauer bei einem minimal größeren Verstoß ist meines Erachtens absolut unverhältnismäßig. Da ich daran nichts ändern kann, möge man mir doch wenigstens bitte sarkastische Kommentare zu der Situation erlauben. Wie schon erwähnt: Hätte ich keine Einsicht hinsichtlich meiner Trunkenheitsfahrten, hätte ich die MPU nicht bestanden. Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein... Und ja, ob alles aus dem BZR getilgt ist kann man sehr wohl erfahren. Indem man eine uneingeschränkte Auskunft beantragt die nur bei Gericht eingesehen werden kann. Diese Einsicht offenbart alles was auch Behörden beim BZR abfragen können. Eine erweiterte erweiterte Auskunft für Behörden gibt es nicht. Es gibt das Führungszeugnis in seinen verschiedenen Belegarten und eben den vollständigen BZR-Auszug. Sonst nichts. -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Deine Sicht. Glücklicherweise nicht allgemein gültig. "Sofortiger Waffenbesitz" ist mitnichten meine Intention. Waffenbesitzer wäre ich gerne schon viele Jahre, nur war es mir aufgrund meines Fehlers in der Vergangenheit nicht möglich. Irgendwann ist man des Wartens eben überdrüssig und sucht nach Möglichkeiten seine Ziele zeitnah zu erreichen. Es ist also keine Flause die ich mir mal eben in den Kopf gesetzt habe und die von heute auf morgen umgesetzt werden muss, diese Sache beschäftigt mich schon Jahre und erst jetzt, nachdem mein BZR wieder sauber ist, habe ich überhaupt die, wenn auch kleine, reale Chance mir diesen Wunsch zu erfüllen. Genauso werde ich nicht daran zerbrechen wenn ich zeitnah kein Legalwaffenbesitzer werden kann. Aber es ist eben ein Baustein bei meiner Version für meine Zukunft. Und warum soll ich symbolisch gesprochen bei dem Haus was ich bauen möchte auf unbestimmte Zeit noch den Putz weg lassen, statt nach Möglichkeiten zu schauen das Haus gleich so zu bauen wie ich es haben möchte? Da ich in der glücklichen Lage bin mit meinem Beruf jederzeit praktisch überall Arbeit zu finden und in der unglücklichen Lage keine familiären Bindungen zu haben, sind das keine Punkte denen ich viel Aufmerksamkeit schenken muss. Dein letzter Satz sagt nichts anderes aus als dass kein Sportschütze eine WBK bräuchte. Ist das wirklich deine Haltung? Ich habe als Jugendlicher viele Jahre Luftgewehr geschossen und eine eigene Waffe ist einfach etwas ganz anderes als eine Vereinswaffe oder eine fremd aufbewarte Waffe. Zum Schießsport gehört nicht nur das "Peng Peng". Auch das entspannte Waffenreinigen im heimischen Wohnzimmer, um ein Beispiel zu nennen, gehört dazu wenn man den Sport als vollumfängliches Hobby versteht. Verstehe nicht weshalb einem immer gleiche unlautere Absichten unterstellt werden müssen. -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Weil Du dir persönlich nicht vorstellen kannst an deinem Leben irgendwas zu ändern wenn Du mit der aktuellen Situation unzufrieden wärst und lieber stattdessen weiter den gleichen Trott lebst und es auch fern deiner Vorstellungskraft liegt für das Erreichen seiner Ziele in ein anderes Land zu ziehen, oder wieso hoffst Du dass ich ein Troll bin? -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Vielen Dank für diesen guten Beitrag und den Willkommensgruß! Bei Polizei und staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister ist nichts mehr gespeichert, das habe ich schon im Rahmen eines Auskunftsersuchen nach Datenschutzgesetz geprüft. Es gibt eben wirklich nur noch den Eintrag im Fahrereignungsregister :-\ Danke für den Hinweis mit dem KWS! Das macht Sinn! Ich denke ich werde dann man deinem Ratschlag mit dem Anwalt folgen. Damit bin ich auf der sicheren Seite und brauche nicht weiter spekulieren LG -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Ich nehme an Du spielst auf Satz 2 an? Naja, das ist ja eine Kann-Bestimmung. Ich lebe seit 1,5 Jahren im Ausland. Zuvor habe ich mein ganzes Leben in Deutschland gelebt und beabsichtige nächstes Jahr wieder nach Deutschland zurück zu ziehen. Denke es wäre etwas unverhältnismäßig jemandem aufgrund eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes eine fünfjährige Sperrfrist reinzudrücken? Kommt auf die Perspektive an. Wenn man denkt das Leben wäre unendlich, dann nicht. Wenn man allerdings begriffen hat, dass das Leben jeden Tag vorbei sein kann, dann schon. Auch wenn es wieder off-topic ist: Ich habe nach meinem Empfinden in den letzten Jahren rückblickend viel Lebenszeit mit unnützen Dingen verschwendet. Aktuell bin ich dabei mein Leben neu zu gestalten. Dazu gehört natürlich Visionen haben wie mein Leben in Zukunft aussehen soll. Klar ist für mich, dass dazu auch die Ausübung des Schießsports und somit auch eine WBK gehört. Ich war schon als Jugendlicher im Schießsport aktiv und bereue sehr der Sache nicht treu geblieben zu sein. Ich habe eine Vision wie mein Leben in Zukunft aussehen soll und erörtere gerade die Möglichkeiten wie sich diese Vision umsetzen lässt ohne noch viele weitere Jahre verstreichen zu lassen. Sollte meine Trunkenheitsfahrt vor sechs Jahren z.B. bedeuten, dass eine WBK vor 2022 aussichtlos ist, wäre ich auch nicht abgeneigt statt nach Deutschland nach Österreich oder in die Schweiz zu ziehen und dort mein neues Leben nach meinen Vorstellungen zu beginnen. Einfach nach Deutschland ziehen, dann "Try & Error" und bei Error weitere 5 Jahre verstreichen lassen bis ich mein Leben so leben kann wie ich es möchte oder erst nach Deutschland ziehen und dann bei Error nach Österreich oder in die Schweiz zeihen sind für mich keine effizienten Optionen. Ich habe eine Vision wie mein Leben zukünftig aussehen soll und möchte jetzt einen Plan dafür erstellen den ich verfolgen kann und wo ich mich darauf verlassen kann, dass das funktioniert. LG -
WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?
NewWBK antwortete auf NewWBK's Thema in Waffenrecht
Off-topic: Waere dem so, haette ich die MPU nicht bestanden. Nur weil ich mich darueber aergere, dass ich aufgrund eines " 1/4 Glases Bier" zehn Jahre anstatt nur fuenf Jahre gebrandmarkt bin, heisst das nicht, dass ich mir nicht darueber im Klaren bin, dass meine Trunkenheitsfahrten ein grosser Fehler waren. On-topic: Danke fuer den Hinweis mit dem KWS. Das hatte ich auch im Sinn den erstmal zu beantragen. Aber naja, wie es eben so ist, man ist ja wenn etwas neues im Leben ansteht immer neugierig und moechte schnellstens Antworten auf die Fragen die gerade im Kopf rumschwirren. Deswegen dachte ich, hier gibt es ja sicher Fachkundige die mir mit Ihrem Wissen vorab schon weiterhelfen koennen (Wobei ich nicht sicher bin ob der KWS wirklich ein 100%iger Garant ist. Momentan wohne ich im Ausland. Das heisst fuer die Beantragung des KWS waere das Bundesverwaltungsamt zustaendig. Wenn ich die WBK beantragen moechten, werde ich wieder in Deutschland wohnen und somit wird dann die dortige Behoerde fuer mich zustaendig sein. Eventuell besteht hier das Risiko dass bei unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Ergebnisse herauskommen?) LG -
Hallo zusammen! Mit diesem ersten Beitrag in diesem Forum moechte ich direkt eine Frage stellen. Ich hoffe mittel- und langfristig auch Teil der Community zu werden und dann auch anderen Usern helfen und mich allgemein austauschen zu koennen. Vorerst aber erstmal zu meiner Frage die mich heute hier her gefuehrt hat: Mein Plan: Ich beabsichtige einem Schuetzenverein beizutreten und zu gegebener Zeit auch eine WBK zu beantragen. Mein "Problem" (In Anfuehungszeichen da ich nicht sicher bin ob es wirklich ein Problem ist): Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen). Da zu dieser Zeit noch eine Fahrt mit 0.8 o/oo von 4 Jahren zuvor im Verzeichnes erfasst war, galt ich als Wiederholdungstaeter und musste folglich nach Ablauf meiner Sperrfrist die MPU erfolgreich bestehen. Dies klappte auch beim ersten Anlauf ohne Probleme, und somit nehme ich seit 2012 ohne weitere Vorkommnisse und punktefrei am Strassenverkehr frei. Durch die Verjaehrungsfristen befindet sich nur noch die Tat mit 1.12 o/oo von 2011 inkl. Fahrerlaubnisentzug und Neuerteilung nach beststandener MPU im Jahr 2012 in meinem Fahrereignungsregisterauszug. Tilgungsreif ist dieser Eintrag nach 10 Jahren, das waere also im Jahr 2022. Meine Frage: Kann ich unter diesen Voraussetzungen davon ausgehen, dass die Beantragung einer WBK erfolgreich ist, oder muss ich damit leben, dass ich vor Tilgung im Jahr 2022 kein WBK Besitzer sein kann? Meine Hoffnung: Aufgrund der Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters weisst mein vollstaendiger Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen mehr auf! Die Straftat der Trunkenheitsfahrt wurde nach Ablauf von 5 Jahren im Jahr 2016 geloescht! Um Missverstaendnisse zu vermeiden: Ich spreche nicht vom Fuehrungszeugnis, sondern von der vollstaendigen BZR-Auskunft die man nur bei Gericht einsehen kann. Diese hat keine Eintragungen und ich habe somit laut Bundeszentralregister eine vollkommen weisse Weste. Nur leider hat das Fahrereignungsregister andere Tilgungsfristen. Die Kernfrage lautet somit wohl eigentlich: Wird im Rahmen der WBK-Beantragung auch das Fahrereignungsregister geprueft (und waere der bei mir vorhandene Eintrag dann auch ein Hindernis fuer die WBK), oder mache ich mir zuviele Gedanken und mit dem sauberen Bundeszentralregisterauszug steht einer WBK nichts im Weg? Ich danke im Voraus fuer eure Einschaetzungen und Antworten! LG NewWBK