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Stage Coach Mike

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Beiträge von Stage Coach Mike

  1. vor 19 Minuten schrieb karlyman:

    War sie die einzige Zeugin für das Vermächtnis?

    Lagen evtl. die Bedingungen für ein sog. Nottestament (s. BGB) vor...?

    Sie war die einzige Zeugin, Bedingungen für ein Nottestament lagen nicht vor. Mein Pate hat seinen Wunsch in Gesprächen mit seiner Tochter geäußert.

  2. vor 7 Minuten schrieb karlyman:

    D.h., sie - als Zeugin - teilt mündlich das Vermächtnis des Vaters (Erblasser) bezüglich der Waffe mit?

     

    Wichtig: Nur er kann vererben,  die Tochter momentan nicht... Sie ist jetzt maximal Zeugin.

     

    Richtig, seine Tochter, die alleinige Erbin, teilt den letzten Wunsch ihres Vaters, meines verstorbenen Paten, mit, ich sollte die Waffe bekommen.

  3. Gerade eben schrieb Mittelalter:

    Wer hat da an Eides statt erklärt, daß du die Waffe wirklich benötigst? 

     

    Scnr

    Seine Tochter, die Erbin, hat eidesstattlich erklärt, dass ich die Waffe auf Wunsch Ihres Vaters bekommen soll.

  4. Wie gesagt, da er sich in dieser Materie nicht auskennt, möchte er keine Fehler machen und verzögert alles. So ist es mir auch mit einem Voreintrag für eine Ersatzwaffe ergangen. Ca. einen Monat Diskussionen. Seine ältere Sachbearbeiterin fragt er auch nicht, ich möchte sie aber auch nicht hinhängen, da er vermutlich zu stolz ist. Er möchte eben in seinen Augen alles richtig machen.

  5. vor 1 Minute schrieb CZM52:

     

    Warum tut er sich schwer? 

    Er ist neu in der Abteilung und dazu noch Chef. Meine Sachbearbeiterin, die den Job schon länger macht, hätte sie mir eingetragen, ging aber in Urlaub und verwies mich zu Ihrem Chef. Dummgelaufen.

  6. Hallo zusammen,

     

    mein Pate ist verstorben. Er hat des öfteren erwähnt, dass ich sein Kleinkaliber Match-Gewehr ( Walther, bestimmt schon 50Jahre alt, aber top in Schuss) erben soll. Dies ist aber in keinem Testament erwähnt. Sein einziges Kind und Erbin ist seine Tochter. Diese hat eidesstattlich erklärt, dass ich die Waffe bekommen soll. Ich kann sie aber nicht auf meine gelbe WBK nehmen, da mein Kontingent schon ausgeschöpft ist. Mein Sachbearbeiter tut sich schwer, mir eine Erben-WBK auszustellen. Wie seht Ihr den Fall? Vielleicht liest ja ein Sachbearbeiter oder Rechtsanwalt mit.

     

    Viele Grüße

    Michael

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