AceSimmons
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Eine RG 300 - also eher eine Schreckschusspistole (obwohl sie Signalpistole heisst).
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Guten Abend zusammen,
angenommen man möchte eine Signalpistole verkaufen (in Deutschland), wären zwei Fragen für mich relevant:
- Dürfte man die per Kleinanzeige verkaufen, wenn man sicherstellt, dass die Pistole nur an Ü18 verkauft wird?
- Dürfte man auch die dazu passende Munition verkaufen?
--> Ich gehe mal davon aus, dass man 15mm Vogelschreck-Patronen nicht dazu verkaufen darf?
Wie sieht es aber mit den normalen 6mm Platzpatronen aus?
Schon mal vielen Dank für das Lesen meiner Fragen
Verkauf von Signalpistole und Munition
in Waffenrecht
Geschrieben
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, die RG 300 hat ein PTB-Zeichen.
Halten wir also fest:
Ein Versand ist rechtlich legitim, wenn ich mir davor eine Ausweiskopie senden lasse und dann eigenhändig an diese Person verschicke (falls Ü18)?
Dürfte ich dann auch die Platzpatronen mit im gleichen Paket schicken?
Bei den "Bird Bangers" ist "im Kleingedruckten" nochmals aufgeführt, dass sie nur an Berechtigte mit MES rausgegeben werden dürfen.
Das wäre mir dann für die 15mm Geschosse zu kompliziert und ich würde sie nicht veräußern.