Guten Tag,
hoffe das ich in den richtigen Bereich schreibe wenn nicht, verzeiht es mir bitte ist das erste mal für mich. Habe eine Frage und würde mich über eure Antworten sehr freuen. Angenommen man meldet sich in einem Schützenverein an IPSC/BDS und muss nach sagen wir x Monaten in eine andere Stadt oder sogar anderes Bundesland umziehen. Muss man erneut 12 Monate in einem Verein aktiv Mitglied sein um seine WBK beantragen zu dürfen oder werden die x Monate einem angerechnet? Die 12/18er Regel kenne ich. Mir geht es hierbei nur darum, das ich evtl. für einen Studiumsplatz umziehen müsste. Wann genau das Geschehen wird aber noch nicht genau weis.
Grüße
Rainer89