invicta66
-
Gesamte Inhalte
9 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von invicta66
-
-
vor 6 Minuten schrieb Falleen:
Lies dir den §6 AWaffV noch mal in Gänze durch unter welchen Voraussetzungen bei Anscheinswaffen der Ausschluss vom Sportschießen gilt.
§ 6 AWaffV – Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
-
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
-
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
-
a)
die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
-
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
-
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
Gute Hinweis, jetzt bin ich so schlau wie vorher. Kaut dem Text darf ich es nicht. Aber es gibt doch viele, die sich die Dinger kaufen, sind das alles Jäger?
Oder ist a) und b) eine UND-Verknüpfung?
-
-
-
Hallo,
laut Waffengesetz müssen Anscheinswaffen eine Lauflänge von 42cm haben.
Jetzt bin aber etwas verwirrt. War heute bei Frankonia um mir die Dinger mal Live anzusehen...hatten zwar kein HK MR223 da aber Haenel 223 und Schmeisser M4
...Lauflänge hat mir der Mensch bis jetzt nicht verraten, aber er hat auch nichts davon gesagt, dass ich das Ding als Sportschütze nicht erwerben darf.
Nun habe ich hier einen Katalog vor mir mit dem HK MR223 ...Lauflängen von 11" - 16,5" nach dem Waffengesetz darf ich ja dann keine von denen erwerben??
Lauflänge bei Anscheinswaffen Halbautom.
in Waffenrecht
Geschrieben
Ja mir ist bekannt das die Lieferzeit sehr lange ist. 16.5" sind ja eigentlich 41,91cm aber Laut dem BKA Gutachten geht das wohl als 42cm durch und ist ja nach dem Schreiben erlaubt.