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balkanziege

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Beiträge von balkanziege

  1. vor 49 Minuten schrieb Muck:

    https://www.bauhaus.info/tresore-waffenschraenke/stabilit-waffenschrank-country-5-/p/10153081

    Kann man immer brauchen und ist meistens Lagerware. Der Preis ist ebenfalls überschaubar und es ist keine "Sonderlösung" mehr erforderlich.

    Ganz ehrlich, wer sich das nicht leisten kann hat andere Probleme als die Waffenverwahrung der Chefwaffe.

    Ja guter Tipp, steige gerade wieder ein, nach 10 jähriger berufsbedingter Pause. Muss schauen, wie auch das Thema Waffen+ Lagerung zu Hause (2 Raum Whg.) mit der Familie vereinbar ist. Da ist das Thema Waffenschrank (in der Stube) doch heikel....

    Deswegen die Lösung in der Firma (Landwirtschaft), beim Chef.

  2. vor 1 Stunde schrieb Bautz:

    Das Waffengesetz respektive die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz sagen, dass in bestimmten Ausnahmefällen von den Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition nach unten abgewichen darf, wenn es sich um eine Aufbewahrung "außerhalb der Wohnung" handelt. In Deiner Wohnung darfst Du Waffen nur aufbewahren, wenn Du die Vorschriften zur Aufbewahrung einhältst.

     

     

    Danke für die Antwort, muss also eine andere Lösung finden, zur Not halt Hotel in der Nähe.

     

  3. vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

    die jagd ist also bei dir zu hause im umkreis?

    hast du keine jagd-kollegen bei denen du die waffe über das we entsprechend lagern kannst?

    die bringen dir also am morgen die waffe mit und nehmen sie am abend wieder zu sich!

     

    sollte nicht das große problem sein...

    Danke für deine Antwort. Dann müsste ich die Waffe ja dann einem sog. Dritten (Jagdkollegen)  überlassen, was laut Waffenleihe nicht erlaubt ist. Oder sehe ich das falsch?

  4. Hallo,

     

    ich habe eine Frage zum Thema "Verleihen von Jagdwaffen":

     

    Ich bin Jäger und werde demnächst an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Dazu benutze ich die Büchse von meinem Chef. Das kann man über die Waffenleihe (Formular) regeln. Da die Jagd Freitag, Samstag und Sonntag stattfindet, habe ich vor, die Büchse dann über das Wochenende mit nach Hause zu nehmen (Waffenschrank vom Chef ca. 100 km entfernt).

    Nun mein Problem: Ich habe zu Hause keinen Waffenschrank, wo ich die Büchse einschließen kann. Muss ich die Büchse zwingend im Waffenschrank lagern oder darf sie kurzeitig bei mir zu Hause stehen, natürlich im verschlossenem Koffer + Munition getrennt.

    Was sagt dazu genau das Waffengesetz? Darf ich das, oder muss ich immer 100km fahren, um die Waffe im Tresor zu lagern?

     

    Schon einmal Danke für die Antworten.

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