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look

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Beiträge von look

  1. folgende situation:

    - schütze (dsb & bdmp) ist seit 1,5 jahren im verein und hat seine wbk gerade beantragt.

    - wohnt in nrw :traurig_16:

    - bekommt ein einmalig günstiges angebot eine kw zu kaufen.

    frage:

    - ist es möglich die waffe zu kaufen und bei dem händler zu belassen bis die wbk ausgehändigt ist ?

    - darf die waffe u.U. auch einem schützenkameraden (der eine wbk besitzt) zur verwahrung ausgehändigt

    werden?

    gruß

    look

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