look
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folgende situation:
- schütze (dsb & bdmp) ist seit 1,5 jahren im verein und hat seine wbk gerade beantragt.
- wohnt in nrw
- bekommt ein einmalig günstiges angebot eine kw zu kaufen.
frage:
- ist es möglich die waffe zu kaufen und bei dem händler zu belassen bis die wbk ausgehändigt ist ?
- darf die waffe u.U. auch einem schützenkameraden (der eine wbk besitzt) zur verwahrung ausgehändigt
werden?
gruß
look
Waffenkauf ohne WBK
in Waffenrecht
Geschrieben
besten dank für die schnellen antworten
@Sachbearbeiter
nrw mag ja seine reize haben...
aber was die behörden und das waffengesetz angeht habe ich das gefühl noch mitten in der steinzeit zu leben.
:-)))