gluehstrumpf
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Hallo Freunde,
in dem Antragsformular zum Waffenerwerb meiner zuständigen Behörde ist unter der Spalte für die Spezifischen Daten der Waffe
noch eine Spalte
für die Adresse des Überlassers sowie die Herstellungs-Nr. der Waffe die ich erwerben möchte, vorhanden.
Ist dies Überhaupt notwendig, ich weiss doch noch garnicht wo ich die entsprechende Waffe kaufen möchte
und ich glaube auch nicht dass der "Überlasser" mir vor dem Kauf die Herstellungs-Nr. gibt.
Soll ich die Zeile einfach leer lassen?
Könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße
Glüshtrumpf
Herstellungs-Nr. / Verkäufer im Antrag erforderlich?
in Waffenrecht
Geschrieben
Sorry, genau genommen geht es um den
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis / Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer/mehrerer Waffen (§ 14 Abs.2 WaffG)