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HuK-Schütze

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Beiträge von HuK-Schütze

  1. vor 3 Minuten schrieb P22:

    Eben... So ist das im Rechtsstaat.

     

    Da hilft auch kein lamentieren über die ach so unbeeindruckt Richter, denen ihr Urteil weiter formal bestehen bleibt und nicht pensionslos nach hause geschickt werden....

     

    Sowas passiert öfters, rechtsbereichübergreifend und ist systemimmanent. Bessere Systeme gibt es wohl kaum, auch wenn manche Dinge vll verbesserungswürdig sind (geht jetzt dann zu stark off topic).

    ja

  2. vor 1 Minute schrieb südwest:

    Da geb ich Dir Recht !

    Aber im Gesetzestext steht 3 Schuß auf Wild. Mag sein, das ei irrer SB wieder Eintragungsamok läuft.

     

    Habe gerade in einem anderen Fall Behördenamok - ich lass mir jetzt immer alles schriftlich geben, das zieht . Die haben nämlich höllisch Muffensausen wenn sie Eigeninterpretationen entscheiden, zu papierbringen und unterschreiben müssen.

    Hatte gestern den Fall.

    dann steht in der WBK, Spalte9, Magazin darf nur mit 3 Schuss geladen werden und der ganze Mist geht wieder los....

  3. vor 5 Minuten schrieb xamoel:

    Was auf dem Stand aber ja immernoch keinen Sinn macht...

    tja darum drehte es sich ja bei den Prozessen, wenn du den Eintrag drin hast ist es egal ob auf dem Stand oder der Jagd.

     

    Sinn ist da egal

     

    Kriegen sie dich auf dem Stand mit 4 Schguss, biste dran, am Arsch, und die Knarre ist weg

  4. vor 8 Minuten schrieb MP%:

    ich bin gespannt was dann eingetragen wird.

    Wenns rechtskräftig ist gehe ich hin und verlange die 2 Schuß Vermerke auszutragen.

    ICH gehe davon aus, das dann da 3 Schuß steht, und somit bin ich wieder der Arsch wenn

    ich auf dem Schießstand ein mit 10 Schuß geladenes Magazin verwende.

    Werde dann wieder klagen und mir vom BDS blöde Sachen an den Kopf werfen lassen.....

     

    Frank

    Magazin darf nur mit max. 3 Schuß geladen werden oder ähnlicher Text

  5. vor 11 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Klar, aber ob das Leute, die das Urteil für Sportschützen würdigen auch alle so auslegen, wird man sehen.

     

    Für mich machts keinen Unterschied. Bei der alten BJagdG konnte man auch argumentieren, dass bei tatsächlichem Einlegen eines 2-Schuss-Magazins trotzdem die Möglichkeit besteht, dieses bei der Jagdausübung auf ein unzulässiges zu wechseln. Und trotzdem sah der Richter bereits das als rechtswidrig an.

    genau "für dich" du bist aber nicht maßgebend..... (nicht böse gemeint)

  6. vor 2 Minuten schrieb karlyman:

     

    Ja, aber als Druckbuchstaben auf älter werdendem Papier, sonst nichts.

     

    Anders gesagt: Wenn die novellierte Regelung den Bundesrat passiert, ist das Urteil nur noch von rein akademischem Interesse.

    Es bezieht sich dann auf alte, von neuer Norm abgelöste Rechtslage.

     

     

    Richtig, aber genau das zeigt ja das nichts beeindruckt wurde.

     

     

    Nur altes vergilbtes Papier...

     

    Es wird einfach danach neues Papier bedruckt...

  7. vor 2 Minuten schrieb schiiter:

    ...Der den kurzfristigen "Sieg" feiernde Sachbearbeiter hat nun wahrscheinlich ne ziemlich Kröte im Hals. ....

    dieser Mann in Ennepetal ist unbelehrbar, vom Typ her ein Minsterialrat Brenneke...

     

    Das BVerWalG interessiert die politische Änderung gar nicht.

     

    Die Richter haben ein Urteil gefällt und die sprechen wenn es wieder soweit ist nochmal Recht auf neuer Grundlage.

     

    Das ist deren Beruf und die interessiert deine Rechtsauffassung einen Scheissdreck.

     

    Vor dem 08.05.1945 liegen zwar Millionen Tote, aber diverse Gesetze sind bis heute gültig. Die Justiz haben diese Toten auch nicht beeindruckt und da glauben einige tatsächlich hier das sie Richter und Justiz beeindruckt haben.

     

    Justitia ist blind.......

     

    von wegen "schlichte Gemüter" genau wegen dem BWT3 gab es genau das....

     

    Frag mal den Knilch dem sie mit über 100 Schuss das Auto gelocht haben.....und jetzt gerade verurteilt wurde

     

  8. vor 12 Minuten schrieb SAR-M1:

    .. man hat endlich mal der Politik und Justiz gezeigt, Stopp bis hier her und nicht weiter, sonst wird es für Euch ungemütlich. Das ist der eigentliche kleine Erfolg. Egal wie.

    die Politik hat es geändert.

     

    die Justiz steht unverrückbar fest, das Urteil ist fest und bleibt bestehen....

     

    Wir haben den Richtern gar nichts gezeigt, da hat Frank schon Recht. Das ist ist erst mal kaputt gemacht worden.

     

    Es ist auch nichts mit Stopp und ungemütlich ! Die Richter sind im Amt und werden weiter Recht sprechen.

     

    Die Justiz ist auch nicht beeindruckt, die verknacken dich ggfls. auch noch.

     

     

  9. vor 19 Minuten schrieb MP%:

    HALLLOOOOO

     

    sagt habt Ihr mich nicht verstanden ?

    ICh ahbe gerade Eure 50.000 Euro verbraten und die Verbände machen nen schmutzigen Deal um nix anderes zu erreichen

    als eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, wollt Ihr nochmal sammeln für nix ?

     

    Frank

    tja, lieber den Frosch in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

     

    So sind die Menschen. Der angeschissene bleibst du Frank.

  10. vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

    Ich lerne immer gern dazu und der zweck des Forums ist Informationen auszutauschen, oder?

    Meine WBK habe ich 2000 bekommen, mich aber noch nie mit dem Kleinzeug beschäftigt. T'schuldigung! 

    Wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht! 

     

    Meine WBK's werde ich auf keinen Fall auf's Spiel setzen. 

     

    Danke für deine Belehrungen. Bist schon ein allwissender Profi :hi:

     

    Gruß 

    SJ

    Informationen austauschen genau, aber auf Augenhöhe und genau die fehlt dir.

     

    Ich mag es auch besonders, wenn Leute mich über Kindererziehung belehren, aber selber keine haben

  11. 4mm - M 20 Waffen unterliegen dem Regelbedürfnis und sind demnach auf das Grundbedürfnis anzurechnen ,  die Bedürfnisfreiheit ist hierfür 2009 gestorben da für deren Erwerb das gleiche Bedürfnis wie für die Ursprungswaffe/-kaliber nachgewiesen werden muss

     

    übrigends gibt es im BDS eine Disziplin für 4mm - Waffen

    Blödsinn ! Halbwahrheit

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