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enemy2105

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  1. Seit wann besteht eigentlich der Generalverdacht? Eine Vollmacht ist ein legitimes Mittel, um Behördengänge usw. von Personen erledigen zu lassen. Letztendlich ist dies aber gar nicht das Thema.
  2. Dir sollte schon klar sein, dass das fälschen einer Unterschrift eine Straftat ist. So mancher Deutsche hält sich noch an das Gesetz. 😉
  3. Er hat doch geschrieben, dass es ihm nicht möglich ist selbst zur Behörde zu gehen. Somit könnte er jemanden zur Eintragung schicken und müsste es nicht per Post schicken.
  4. Wie sieht es mit einer Vollmacht für die Eintragung bei der Behörde aus? Somit wäre die WBK nur kurz weg und das Problem wäre gelöst.
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