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entwanzer

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Beiträge von entwanzer

  1. vor 30 Minuten schrieb Josef Maier:

    Da es nicht nur bei JS Verlängerung sondern auch hier gut paßt, und v.a. der DJV imho sehr gute Positionen begründet vertritt, die man sich bei Bedarf zu Eigen machen sollte, verlinke ich das hier auch noch: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_FuA_Novelle_Waffenrecht.pdf

    Es wird im Dokument von "Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten" gesprochen. Was ist denn genau mit Nachtsichtaufsatzgeräten gemeint?

    Sind das eigenständige Nachtzielgeräte? Also z.B. das Pulsar Trail? https://www.pulsar-nv.com/glo/products/33/thermal-imaging-riflescopes/trail/

  2. Jetzt bin ich komplett verwirrt.

    Dachte auch immer, dass im B-Innenfach des A-Schranks Kurzwaffen + Munition für LW und KW aufbewahrt werden dürfen.

    Gerade habe ich das Dokument gefunden:

    https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

     

    Dort steht in der Tabelle: "Überkreuz-Aufbewahrung: d.h. nicht zu einer Waffe gehörende Munition kann gemeinsam mit dieser aufbewahrt werden"

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