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Athelas

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Beiträge von Athelas

  1. vor 15 Stunden schrieb knight:

    Woraus lest ihr, dass der Vermittlungsausschuss wegen der Magazin-Sache angerufen werden soll?

     

    Die Magazin-Sache wurde doch vom übrigen Gesetzgebungsverfahren abgetrennt und getrennt vom Bundestag bereits beschlossen. Hier geht es meiner ganz bescheidenen Ansicht nach um den ganzen Rest, aber eben nicht um die Magazin-Sache.

     

    Das Bundesjagdgesetz ist jedenfalls auf der Tagesordnung für den 23. September:

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/download/948-to.pdf?__blob=publicationFile&v=2

     

    Nach meiner bescheidenen Interpretation ist Drucksache 455/16 die Magazin-Sache und 455/1/16 der ganze Rest. Die oben verlinkte Ausschussempfehlung bezieht sich 455/1/16.

     

    Ich würde mal keine Panik schieben.

     

    Die DS 455/16 ist das vom BT beschlossene Gesetz, wie es in den BR einging.

    Die DS 455/1/16 ist die dazugehörige Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Es erfolgt keine Trennung von "Magazin und Rest".

    Entweder der BR stimmt dem Beschluss des BR zu oder eben nicht. Und dann geht es in den VA. Ein Beschluss über Teile des Änderungsgesetzes ist nicht möglich, denn dann ist der vom BT beschlossene Gesetzestext nicht mehr gegeben.

  2. vor 9 Stunden schrieb schiiter:

    Brandenburg ist aber sehr ländlich und kennt daher auch die Bedeutung des ländlichen Raums und seiner Bewohner.
    Jagdtechnisch ist Brandenburg eher Vorreiter. Das Thema Schalldämpfer urde in dem eher jagdlich konservativen Bereich für Deutschland vorangetrieben.

    Die Roten sind dazu nicht solche verbohrten Spienner wie die Grünen. Die können nämlich auch rechenen und huldigen nicht sinnfrei der moralisch höheren Instanz.

    Zudem unser MP auch Jäger (oder zumindest Jagdscheininhaber) ist...

  3. Wo hat er denn Klarheit?

    Nur in der Sache, dass neben der "normalen" Beleidigung auch wegen "Majestätsbeleidigung" gegen ihn ERMITTELT wird.

    Der Ausgang der Ermittlungen ist noch völlig ungewiss, genauso wie die Frage, ob es zu einem Verfahren kommt.

     

    Die Wahrscheinlichkeit, dass LWB mit einem auf jagdlichen Bedürfnis erworbenen Halbautomaten nach Widerruf der Besitzerlaubnis durch die ausstellende Behörde mit einem Verfahren rechnen können, ist nicht nur geringer als in der Causa Böhmermann, sondern tendiert gegen Null.

     

     

  4. vor 8 Stunden schrieb webnotar:

    Hallo Ihr Eingeweihten, Insider und Vielwisser!

    Gibt es schon belastbare Informationen, was aus dem (kolportierten) länderübergreifenden Treffen der Verwaltungsspitzen am 28.4. geworden ist? Wer informiert die interessierte Gemeinde?

    Ich hatte es so verstanden, dass die Executive über die Schaffung einer "einheitlichen Richtlinie" für die künftige praktische Handhabung der Problematik beraten wollte. Wenn nicht ein bundesweit einheitlicher "Nichtanwendungserlass über den Einzelfall hinaus" für die Waffenbehörden ergeht, droht möglicherweise die Übernahme der vom BVerwG - ohne Anlass - formulierten Rechtsauffassung durch die Verwaltung. Jeder kann sich ausmalen, was das bedeuten würde, selbst wenn das BJagdG später - klarstellend - umformuliert werden würde.

    War "nur" ein Treffen zwischen BMI und BMEL. Keine Ergebnisse, abwarten auf die IMK im Juni.

  5. Welche Vielzahl an Jägern wird denn zu Prozessen gezwungen?

    Die Minderheit, die nur einen Halbautomaten als einzige Waffe besitzt und dadurch die Jagd nicht mehr ausüben kann? Wieviele sind das denn? Maximal dreistellig...

    Wieviele haben denn gegen die Einführung der Umweltzonen und grünen Plaketten geklagt? Da war ein weitaus größerer Personenkreis betroffen, der entweder teure (und subventioniere) Umrüstaktionen auf sich nehmen musste oder seine Ersatzinvestition ein bis drei Jahre vorgezogen hat. Zudem gab es auch entsprechende Übergangsfristen, mit denen in unserem Fall auch zu rechnen ist. Denn keine Behörde will von heute auf morgen 1000 Erlaubnisse widerrufen und im schlimmsten Fall die entsprechenden Waffen einlagern (Vernichten geht noch nicht, da sich wohl 100 Prozent der Jäger in einem solchen Fall juristisch wehren würde) oder sogar mittels der Polizei und Hausbesuchen konfiszieren müssen. 

     

    Die Zeit ist diesmal nicht gegen uns. Lasst die politische Ebene mal die Brisanz des Themas bemerken, in Bayern geht es schon los. Und hier in Brandenburg hat die Landesregierung auch schon die ASP auf dem Schirm - obwohl wir rot-rot-regiert sind!

  6. Warum das gut ist?

    Weil Schnellschüsse zu 70 Prozent in die Hose gehen.

     

    So haben alle Beteiligten Zeit, eine vernünftige Lösung auf die Beine zu stellen. Die Naturschutzverbände haben bspw. durch MT6 ("Kurti") gerade andere interne Themen auf dem Tisch um Jägern uns jetzt mit einer konsternierten Aktion in die Suppe zu spucken.

    Die Politik selbst wird im Zuge der sich verstärkenden Schwarzwildproblematik (plus ASP) kein gesteigertes Interesse daran haben, im Jahr vor der Wahl noch ein Thema mit den Landwirten zu eröffnen. Ganz kann man es sich mit den Stammwählern nicht verscherzen, gerade jetzt wo es rechts der CSU noch eine weitere Partei gibt welche momentan recht gute Umfragewerte erzielt.

  7. vor 4 Minuten schrieb markus.thaddaeus:

    Etwas Zeit sollte man der Politik auch zugestehen, um das Problem zu lösen. Immerhin soll es ja gestern eine Innenministerkonferenz zu diesem Thema gegeben haben.

     

    Viele Grüße,

    Markus

    Gestern gab es keine IMK sondern ein Arbeitsgespräch zwischen BMI und BMEL. Ergebnis ist noch nicht bekannt, es wird auch darüber keine offizielle Verlautbarung geben (Verwaltungsinterna halt).

     

    und xamoel: lass den Troll-Quatsch...

  8. Das BMI arbeitet nichts in das BJagdG ein, da es dafür nicht federführend ist. Gleichwohl gibt es wohl schon eine Kommunikation zwischen den Ministerien.

    Das Beispiel mit dem MG 42 war nur eines von mehreren. Es fiel halt auf, dass wohl vermehrt Waffen ohne Feststellungsbescheid von (auch) Sportschützen über den Jagdschein erworben wurden.

    Abschließend noch eine Anmerkung von mir: Wir Legalwaffenbesitzer stehen von politischer Seite her unter starker Beobachtung und der Waffenbesitz damit auch zur Dispisition. Ich persönlich halte es daher für kontraproduktiv, unter diesen Bedingungen und der politischen Großwetterlage dann noch proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere Liberalisierungen zu fordern bzw Klagewege ohne Aussicht auf Erfolg zu bestreiten (auch das wird bei einigen Entscheidungsträgern eben auf das gewohnte Unverständnis treffen und nicht zu einer positiven Meinungsbildung beitragen).

  9. Nachdem ich hier schon als Newbie eine Weile still mitlese, äußere ich mich auch mal zum Thema.

    Vorab: ich bin selbst Jäger und Besitzer eines Selbstladegewehres.

    Ein Bekannter von mir arbeitet bei einem der beiden beteiligten Bundesministerien. Da ich ihn heute nach längerer Zeit wieder einmal persönlich getroffen habe, war meine erste Frage natürlich auch direkt zum Thema.

    Ich fasse seine Aussage mal in einem Satz zusammen: "mach dich darauf gefasst, dass man dir nachträglich die Erlaubnis für den HA entzieht, gehe in das Widerspruchsverfahren und hoffe, dass sich bis zur Bearbeitung des Widerspruchs dann etwas auf Ebene der Gesetzgebung getan hat."

    Er erzählte weiterhin von einem gewissen politischen Druck seitens der EU, welche ja die Halbautomaten generell auf der Abschussluste hat. Ferner ist es wohl momentan problematisch, dass sich Waffenbesitzer für das rein sportliche Schiessen über den Umweg Jagdschein das Bedürfnis für den Besitz von HA ohne Feststellungsbescheid des BKA geholt haben. Er führte dazu konkret ein Beispiel an: "Denkst du, dass jemand mit dem halbautomatischen Nachbau eines MG 42 jagen geht?"

    Soviel nur zu meinem heutigen Erkenntnisgewinn. Ihr könnt mich jetzt einen Lügner nennen oder das einfach als Info aufnehmen.

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