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Mentio

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Beiträge von Mentio

  1. Hm, vielleicht meldet sich der Beitragsersteller nochmal zu Wort mit genaueren Infos - aber mir kommt es so vor das hier eher ein Nachweis für ein waffenrechtlichen Bedürfnisses verlangt wurde ?

     

    Zitat

    Ich frage mich nun auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung basiert. Die Sachkunde ist bei Beantragung der WBK nachzuweisen und auch bei einer Erweiterung (2. Waffe). Damit ist dem Gesetz m.E. genüge getan.

     

    Weil  " Erweiterrung der WBK  " für die 2.Waffe hab ich so auch noch nie gehört 🤔  Bzw. bei dem Eintrag der 2.Waffen in die WBK wird doch normal auch kein Sachkundenachweis verlangt ?

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