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Erneuter Sachkundenachweis nach 22 Jahren
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Mentio
Hm, vielleicht meldet sich der Beitragsersteller nochmal zu Wort mit genaueren Infos - aber mir kommt es so vor das hier eher ein Nachweis für ein waffenrechtlichen Bedürfnisses verlangt wurde ?
Weil " Erweiterrung der WBK " für die 2.Waffe hab ich so auch noch nie gehört 🤔 Bzw. bei dem Eintrag der 2.Waffen in die WBK wird doch normal auch kein Sachkundenachweis verlangt ?